In unserem Rechtsprechungsüberblick präsentieren wir Urteile verschiedener Gerichte - des BVerfG zur Schuldenbremse, des BVerwG zum Anspruch auch tödliche Medikamente und des EuGH zum „Schufa-Scoring“
Bereits seit einiger Zeit müssen sich verschiedene Oberlandesgerichte mit der Frage befassen, ob im europäischen Ausland im Rahmen eines dort zulässigen Ermittlungsverfahrens gewonnene EncroChat-Daten auch in deutschen Ermittlungsverfahren verwertet werden dürfen. Nunmehr hat sich der BGH dezidiert zur Frage der Verwertbarkeit geäußert.
Nach einer Entscheidung des EGMR ("Furcht gegen Deutschland", Individualbeschwerde Nr. 54648/09) hat der BGH, erstmals im Jahr 2015 (2 StR 97/14) die rechtsstaatswidrige Tatprovokation als Verfahrenshindernis anerkannt, nachdem er zuvor eine Lösung über die Strafzumessung gewählt hatte. Wann aber liegt eine rechtsstaatswidrige Tatprovokation vor?
Nicht nur in den Fällen, in denen das Opfer mit Tötungsvorsatz lebensgefährdende Mittel zu sich nimmt, die der Täter zuvor besorgt oder bereitgestellt hat, stellt sich die Frage nach einer Strafbarkeit gem. §§ 212 (216), 13 StGB sondern auch in den Fällen, in denen das Opfer ohne Tötungsvorsatz gefährliche Drogen konsumiert, die ihm vom Täter zur Verfügung gestellt wurden. Ist der Täter handlungspflichtig, wenn sich das mit den Drogen verbundene, eigenverantwortlich eingegangene Risiko tödlich realisiert?
Der BGH beschäftigt sich in seiner Entscheidung vom 14.12.2016, VIII ZR 49/16, abrufbar unter: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2016-12-14&nr=77056&pos=14&anz=18 mit einem Schadensersatzanspruch eines Vermieters gegen den Mieter aufgrund Beschädigung der Eingangstür. Die Beschädigung erfolgte aus Anlass einer polizeilichen Durchsuchung, welche infolge eines Tatverdachts gegen den Mieter durchgeführt wurde. Die Durchsuchung erfolgte aufgrund Verdachts wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln. Diesbezüglich wurde der Mieter im späteren Verfahren freigesprochen. Bei der Durchsuchung wurde jedoch der Besitz von Drogen festgestellt. Zentrale Frage des vorliegenden Falls ist, ob die Pflichtverletzung des Mieters im vorliegenden Fall kausal für den entstandenen Schaden ist.
Bei BGH und Co haben wir uns schon mehrmals mit dem Thema „Sterbehilfe“, auch durch das Unterlassen von Rettungsmaßnahmen (§§ 216, 13 StGB) auseinandergesetzt. Nunmehr gebietet eine Entscheidung zum einen des OLG Hamburg aus Juni 2016 sowie nachfolgend des LG Hamburg in 2017 und der Umstand, dass der BGH derzeit (Juli 2019) über die Sache verhandelt, eine erneute Befassung mit diesem streitigen Thema.
Bei einer rechtswidrigen Beweisgewinnung wie z.B. einer Durchsuchung ohne richterlichen Beschluss gem. § 105 StPO, stellt sich die Frage nach der Verwertbarkeit der infolgedessen aufgefundenen Beweise. Der BGH beantwortet diese Frage, indem er verschiedene Aspekte gegeneinander abwägt (sog. Abwägungslehre) Dabei wird auch der Umstand berücksichtigt, inwieweit hypothetisch der Beweis auch hätte rechtmäßig erlangt werden können.
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