Die Neuerungen im Kaufrecht, welche für ab dem 1.1.2022 geschlossene Kaufverträge zu berücksichtigen sind, führen zu einigen Änderungen im Bereich des Mängelrechts. Der Vorrang der Beschaffenheitsvereinbarung vor dem objektiven Mangelbegriff gilt nicht mehr uneingeschränkt. Daraus ergeben sich Konsequenzen für den Aufbau bei der Prüfung des Mangels. Im vorliegenden Beitrag wollen wir aufzeigen wie die Prüfung künftig aussehen kann.
Der 20. Deutsche Bundestag hat sich konstituiert – er ist größer, diverser und jünger als jemals zuvor. Bärbel Bas wurde zur Bundestagspräsidentin gewählt. Streit gab und gibt es um die Alterspräsidentschaft, Sitzordnung, „3G-Regeln“ und Besetzung des Präsidiums.
Am 26. September fand der Urnengang zur Wahl des 20. Deutschen Bundestags statt. 735 Abgeordnete von acht Parteien werden diesem künftig angehören.
Der Bundestag hat Änderungen im Wahlrecht beschlossen. Die Zahl der Wahlkreise wird gesenkt (aber erst frühestens 2025), die parteiinterne föderale Sitzverteilung wird geändert, und schon bei der nächsten Bundestagswahl im Herbst 2021 werden bis zu drei Überhangmandate nicht mehr ausgeglichen.
In den letzten 100 Jahren hat es bei der Gleichstellung der Geschlechter große Fortschritte gegeben. Im Grundgesetz ist hier v.a. Art. 3 GG einschlägig, der einfachgesetzlich umgesetzte wurde. 1994 erkannte der Gesetzgeber, dass faktische Schritte notwendig sind um das Ziel zu erreichen. Seitdem hat es mehrere - mehr oder weniger erfolgreiche - Versuche gegeben, die Forderung nach Gleichberechtigung zu erfüllen.
Im vorliegenden Beitrag, wollen wir uns wichtige Fragen zum neuen Pauschalreisevertragsrecht ansehen und sogleich Grundlagen rund um den Pauschalreisevertrag wiederholen. In Teil I des Beitrags findest Du die ersten 18 Fragen zum neuen Pauschalreisevertragsrecht. Nächste Woche schauen wir uns weitere wichtige Fragen zu diesem Rechtsgebiet an.
Das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Gewährleistung vom 28.4.2017 mit Wirkung ab dem 1.1.2018 zog Änderungen im Rahmen des Kaufrechts nach sich. Diese Änderungen haben wir bereits in einigen Beiträgen erörtert. Im folgenden Beitrag wollen wir uns einen Überblick über die Reform des Bauvertragsrechts ansehen.
Im letzten Beitrag haben wir die Änderungen in § 439, hier insbesondere Abs. 3, aufgezeigt. In dieser Fortsetzung wollen wir uns weitere Änderungen im Kaufrecht ansehen.
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