Die Wahlen zum Europäischen Parlament 2024 sind Geschichte. Anfang Juni wurden 719 Abgeordnete in der weltweit zweitgrößten demokratischen Wahl erkoren. Die Vertreter und Vertreterinnen aus den 27 Mitgliedsstaaten setzen sich für die Interessen der 447 Millionen Menschen in der EU ein. Über die Hälfte von Ihnen sind neu im Parlament (2019 lag der Anteil der neugewählten Abgeordneten bei 61 %), 39 % weiblich (2019 waren es 40 %).
Grüne/EFA stellen die jüngste und älteste Abgeordnete: Mit 23 Jahren Lena Schilling aus Österreich und Leoluca Orlando aus Italien (77 Jahre); das Durchschnittsalter der Abgeordneten liegt bei 50 Jahren.
Acht Fraktionen wird es künftig geben: Neben der weiterhin stärksten Kraft der Europäischen Volksparteien (EVP) und den zweitplatzierten Sozialdemokraten (S&D) fielen Liberale, Grüne und Linke (Renew, Grüne/EFA und Die Linke) zurück. Am rechten Rand gibt es Europäische Konservatie und Reformer, Souveränisten und Patroten. 32 Abgeordnete gehören keiner Fraktion an. 20 Ausschüsse und vier Unterausschüsse sowie 48 Delegationen wurden gebildet.
Zur Parlamentspräsidentin wurde erneut die maltesische Christdemokratin Roberta Metsola, mit 562 von 699 abgegebene Stimmen im ersten Wahlgang als Präsidentin des Europäischen Parlaments wiedergewählt, deren zweite Amtszeit geht bis 2027. Eine kurzfristig angetretene Gegenkandidatin (die spanische Linke Irene Montero) war klar abgeschlagen mit 61 Stimmen.
Auch wurde geheim das Präsidium bestimmt - elf Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten im ersten Wahlgang und weitere drei im zweiten (und letzten) Wahlgang gewählt. Auch die Abstimmung über die fünf Quästorinnen und Quästoren des Parlaments fand in zwei geheimen Wahlgängen mit elektronischer Stimmabgabe statt.
An der Spitze der Europäischen Kommission wird auch künftig Ursula von der Leyen stehen, es gibt also eine Kommission „von der Leyen II“. 401 Abgeordnete stimmten für diese, 284 dagegen, und 22 Stimmzettel waren leer oder ungültig. Als gewählte Kommissionspräsidentin wird sie nun offizielle Schreiben an die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten versenden und darin auffordern, Kandidatinnen bzw. Kandidaten für die Posten der EU-Kommissare bzw. EU-Kommissarinnen vorzuschlagen. Jedes Land soll hierbei sowohl eine Frau als auch einen Mann nominieren. Nach der Sommerpause finden dann Anhörungen in den zuständigen Ausschüssen statt, schließlich muss das gesamte Kollegium der Kommissare vom Parlament bestätigt werden.