8 Suchergebnisse



  • ZR
    Rechtsprechungsüberblick Zivilrecht Februar 2022

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    Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Neben der „Entscheidung des Monats“, die wir ausführlich besprechen, finden Sie im JURACADEMY Club zudem einen monatlichen Rechtsprechungsüberblick, mit welchem wir Ihnen die in dem jeweiligen Monat publizierten, wesentlichen Entscheidungen zusammenstellen. Dieser Beitrag befasst sich mit interessanten Entscheidungen im Zivilrecht.

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  • ZR
    Nachträgliche Schwarzgeldabrede

    Nachträgliche Schwarzgeldabrede

    Die nachträgliche Schwarzgeldabrede. Ein Klassiker in neuem Gewand. Wie immer geht es zentral um § 139 und die Frage wie dem Sinn und Zweck des SchwarzArbG am besten zur Geltung verholfen werden kann. Alles in Allem eine wunderbare Klausurvorlage für die Prüfungsämter. Das Urteil ist abrufbar unter: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=05650ba144d0918178e6980ac83fb0ad&nr=77985&pos=0&anz=1

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  • ZR
    Ersatzfähigkeit einer Reparaturbestätigung bei fiktiver Abrechnung

    Ersatzfähigkeit einer Reparaturbestätigung bei fiktiver Abrechnung

    Der BGH beschäftigt sich in seinem Urteil vom 24. Januar 2017 - VI ZR 146/16 mit der Frage nach der Kombinationsmöglichkeit von fiktiver und konkreter Schadensabrechnung im Falle einer Beschädigung eines KFZ. Inzident wird auch die Möglichkeit eines Übergangs zu konkreter Berechnung dargelegt, wenn der Kläger zuvor fiktiv abgerechnet hat.

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  • ZR
    Ausschluss von bereicherungsrechtlichen Ansprüchen bei Schwarzarbeit

    Die sog. Schwarzarbeiterfälle gehören zu den Klassikern im ersten Examen. Gerade auch vor diesem Hintergrund und dem Vollzug einer Rechtsprechungsänderung des BGH ist diese Entscheidung von besonderer Relevanz. Hier hat der BGH entschieden, dass wenn ein Werkvertrag wegen Verstoßes gegen das Verbot des § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG nichtig ist, dem Besteller, der den Werklohn bereits gezahlt hat, gegen den Unternehmer kein Rückzahlungsanspruch unter dem Gesichtspunkt einer ungerechtfertigten Bereicherung zusteht.

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  • ÖR
    Die App „Uber“ als rechtmäßige Alternative zum Taxi?

    Die Landesjustizprüfungsämter wählen für Klausuren gerne Themen, die in Tages- und Fachpresse heiß diskutiert werden. Die Frage, ob das Geschäftsmodell der Web-Applikation „Uber“ rechtlich zulässig ist bzw. sein sollte beschäftigte in letzter Zeit sowohl Tageszeitungen, Gerichte und juristische Zeitschriften. Sie eignet sich hervorragend als Aufhänger für eine Examensklausur. Denn sie verbindet verwaltungsprozessuale Fragen (Eilrechtsschutz) mit der Auslegung eines Gesetzes, das nur selten geprüft wird. Das Personenbeförderungsgesetz. Hier können die Bearbeiter juristisches Argumentationsgeschick zeigen. Dazu kommen grundrechtliche und europarechtliche Fragen. Es folgt eine Zusammenfassung der Entscheidung des OVG Hamburg vom 24.9.2014 – 3 Bs 175/14 (= NVwZ 2014, 1528 ff.).

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  • ZR
    Ohne Rechnung – ohne Rechte!

    Die "Ohne Rechnungs" Abrede erfreut sich noch immer großer praktischer Beliebtheit. Das Verständnis des BGH für diese Form des Vertragsschlusses geht jedoch inzwischen "gen Null". Es lohnt sich, einen Blick auf die entsprechende Rechtsprechung zu werfen, die sich seit dem Jahr 2013 erheblich gewandelt hat und von daher von größerer Prüfungsrelevanz sein dürfte.

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  • ZR
    Agenturgeschäfte im Gebrauchtwarenhandel

    Die §§ 474 ff. BGB stellen Sonderregeln für den sog. Verbrauchsgüterkauf auf, also den Fall, dass ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache kauft. Eine besonders bedeutsame Sonderregelung findet sich in § 475 Abs. 1 S. 2 BGB: dort ist ein Verbot von Umgehungsgeschäften normiert, das verhindern soll, dass die nach § 475 Abs. 1 S. 1 BGB zwingenden Verbraucherrechte durch anderweitige Gestaltungen beseitigt werden. In seinem Urteil vom 26.01.2005 – VIII ZR 175/04 (kostenlos abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de) hatte der BGH sich mit der Frage zu befassen, ob die insbesondere im Gebrauchtwarenhandel üblichen „Agenturgeschäfte“, bei denen der Gebrauchtwarenhändler den Verkauf eines Gebrauchtwagens durch einen Dritten (in der Regel seinen Kunden) vermittelt, Umgehungsgeschäfte im Sinne des § 475 Abs. 1 S. 2 BGB darstellen. 

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  • ZR
    Neues aus der Schwarzarbeit

    Motive für eine Rechtsprechungsänderung sind so vielfältig wie Ihre tatsächliche Anwendung und Umsetzung selten. Manchmal ist eine Änderung der Rechtsprechung aber keine "echte" Änderung, sondern nur eine Änderung des Ergebnisses aufgrund einer Gesetzesänderung. So einen Fall sah der BGH in seinem Urteil vom 01.08.2013 ­ VII ZR 6/13 (kostenlos abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de). Der Fall behandelt die "Ohne-Rechnungs-Abrede" und die Geltung von Mängelgewährleistungsrechten trotz einer solchen. 

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