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  • ZR
    Rechtsprechungsrückblick Zivilrecht 2024 Teil 1

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    Im heutigen Beitrag blicken wir zurück auf ausgesuchte Urteile, die kürzlich in Fachzeitschriften veröffentlicht wurden.

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  • ZR
    Ansprüche gegen den Fahrzeughalter eines auf einem Privatgrundstück unbefugt abgestellten Fahrzeugs

    Abschleppfälle Zivilrecht

    Kann der Berechtigte (z.B. ein Supermarktbetreiber) gegen den Fahrzeughalter Rechte aus GoA geltend machen, wenn dieser unberechtigt sein Fahrzeug auf dem Privatgrundstück abgestellt hat und der Berechtigte dieses abschleppen/umsetzen lässt? Mit dieser Frage beschäftigt sich das Urteil des BGH vom 11.3.2016 V ZR 102/15 (abrufbar unter www.BGH.de).

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  • ZR
    Der "Abbruchjäger" bei E-Bay; Zulässigkeit einer gewillkürten Prozessstandschaft

    "Abbruchjäger" und gewillkürte Prozessstandschaft

    Der BGH beschäftigt sich im vorliegenden Urteil vom 24.8.2016 – VIII ZR 182/15 – mit der Frage der Zulässigkeit einer gewillkürten Prozessstandschaft. Da die Revision – wegen Unzulässigkeit der Klage – zurückzuweisen war, musste sich der BGH nicht ausführlich mit der Frage auseinandersetzen, ob das Verhalten des Klägers auch rechtsmissbrächlich war, wie dies von der Vorinstanz angenommen wurde. Dennoch äußert der BGH, dass die Entscheidung der Vorinstanz (LG Görlitz) rechtlich nicht zu beanstanden war. Aus diesem Grund haben wir die Ausführungen zu dieser Frage ebenfalls aufgenommen.

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  • ZR
    Gut betreut - Schutzwürdigkeit von Betreuten und Bereicherungsrecht

    Gut betreut - Schutzwürdigkeit von Betreuten und Bereicherungsrecht

    Ein sehr schöner Fall des BGH vom 21. April 2015 (XI ZR 234/14). Man könnte in diesem Fall den Betreuten gegen einen Minderjährigen tauschen und es würde sich kaum etwas ändern. Daher eine schöne Vorlage für die Prüfungsämter. Der Fall enthält typische und sehr wichtige Fragen zur Schutzwürdigkeit von Betreuten und zum Bereicherungsrecht.

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  • ZR
    Ist eine vorrangige Inanspruchnahme des Verkäufers im Fall einer mangelhaften Ankaufuntersuchung durch den Tierarzt nötig und geboten?

    Ein sehr lehrreicher Fall zur  Gesamtschuld  und zur Frage inwieweit der Käufer verpflichtet ist den Verkäufer vorab in Anspruch zu nehmen, bevor er Regressansprüche gegen weitere - maßgeblich den Vertragsschluss bestimmende Personen - geltend machen kann.  "Haftet der wegen eines Fehlers bei der Ankaufsuntersuchung eines Pferdes zum Schadensersatz verpflichtete Tierarzt neben dem Verkäufer als Gesamtschuldner, trifft den Käufer grundsätzlich nicht die Obliegenheit, zur Schadensminderung zunächst seine Ansprüche gegen den Verkäufer gerichtlich geltend zu machen."                                               

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  • ZR
    Rückabwicklung eines Kaufvertrags nach Untergang des Fahrzeugs

    Die Rückabwicklung eines Vertragsverhältnis ist kompliziert und führt mitunter zu Streitigkeiten zwischen den Parteien. So auch in diesem Fall: Nachdem das Fahrzeug, welches Zurückgegeben werden sollte, zerstört wurde, stellte sich die Frage, ob Ansprüche gegen die Kaskoversicherung abgetreten werden mussten und damit ein Zurückbehaltungsrecht bestand. Der BGH entschied, dass der Käufer eines Fahrzeugs, welches er kaskoversichert hat, nach Untergang der Sache zur Herausgabe einer verbleibenden Bereicherung im Sinne des § 346 Abs. 3 S. 2 BGB nur insoweit verpflichtet ist, als er etwas erlangt hat, was er herausgeben könnte. Dies ist bei einer vom Kaskoversicherer verweigerten Genehmigung der Abtretung des Anspruchs auf Auszahlung der Versicherungsleistung an den Verkäufer nicht der Fall.

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  • ZR
    Bürge sucht Halt...

    ...und findet ihn in einer taufrischen Entscheidung des BGH (Urteil vom 4.6.3013 Az. XI ZR 505/11 – abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de). Mit atemraubender Häufigkeit stürzen sich die Justizprüfungsämter der Länder auf Höchstrichterliches im Zusammenhang mit mehreren Sicherungsrechten. Der Fall ist insofern nicht nur lehrreich, sondern wichtig für die Examensvorbereitung: Es dreht sich hier alles um die Vorschrift des § 776 BGB. Hin und wieder ist diese Norm Gegenstand von Examensklausuren (Stichwort: „Wettlauf der Sicherungsgeber“), weil sich hier sowohl Strukturwissen bezüglich der Sicherungsrechte als auch methodischer Umgang mit unbekannten Sachverhaltskonstellationen abfragen lässt.

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  • ZR
    Abschleppen im Dreieck

    Ein zweifelloses Highlight in jeder Schuldrechtsvorlesung ist die Erkenntnis, dass auch nach über 100 Jahren BGB, für die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung in Mehrpersonenverhältnissen keine pauschale Lösung gefunden wurde. Der BGH hat jetzt einen Abschleppfall so entschieden, dass zwei Examensklassiker in einem Fall verbunden werden können und sich bei der Lösung hochoffiziell auf Höchstrichterliches berufen werden kann. Das Urteil v. 6.7.2012 ist unter Az V ZR 268/11 auf www.bundesgerichtshof.de abrufbar und u.a. in der NJW 2012, 3373 erschienen. 

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