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  • ÖR
    BVerfG rügt Angela Merkel für Äußerungen zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen

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    Das BVerfG urteilte anlässlich einer Rede der damaligen Bundeskanzlerin Merkel in Südafrika erneut zur Chancengleichheit der Parteien nach Art. 21 Abs. 1 S. 1 GG und erläuterte dabei Regeln zur Abgrenzung amtlicher von privaten Äußerungen, den Voraussetzungen eines Eingriffs in die Chancengleichheit und möglichen Rechtfertigungsgründen.

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  • ÖR
    Neutralität eines Ministers

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    Was darf ein Minister sagen? Welche Grenze sind ihm durch die staatliche Neutralitätspflicht und die Chancengleichheit der Parteien gesetzt? Kann man Äußerungen als Parteipolitiker von der als Amtsträger trennen? Welche Voraussetzungen gelten im Organstreitverfahren?

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  • ÖR
    Rote Karte für die AfD - oder für die Bundesregierung?

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    Die Bundesbildungsministerin hatte auf der Homepage des Ministeriums eine Pressemitteilung unter der Schlagzeile „Rote Karte für die AfD“ veröffentlicht, in der u.a. dazu aufgerufen wurde, an einer von der AfD organisierten Versammlung nicht teilzunehmen. Das BVerfG hat geklärt, wo die Grenzen zwischen zulässiger Öffentlichkeitsarbeit und unzulässiger Verletzung der Chancengleichheit der Parteien liegt.

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  • ÖR
    NPD-Anhänger als „Spinner“, „Mob“ und „braune Brut“ – Zur Neutralitätspflicht von Bundespräsident und Regierungsmitgliedern

    Es schlug hohe Wellen, als Bundespräsident Joachim Gauck NPD-Anhänger als „Spinner“ bezeichnete. Im Saarland kritisierte die Bildungsministerin die NPD mit harten Worten. Die NPD ging gegen beide Äußerungen verfassungsrechtlich vor. Wie weitgehend darf sich der Bundespräsident öffentlich über politische Parteien äußern und sie kritisieren? Welche Grenzen müssen hingegen Mitglieder einer Bundes- oder eine Landesregierung beachten? Wo liegen die Unterschiede der beiden Fallgruppen?

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  • ÖR
    Auch Sie würden DVU wählen!

    Diese Worten schmückten eine Wahlkampfzeitung der rechtsextremen Partei Deutsche Volksunion (DVU) in Bremen aus dem Jahre 1991. Unter diesen einleitenden Worten stand neben den Potraits von Kurt Schumacher, Friedrich Ebert und Friedrich Engels auch das Potrait von Wilhlem Kaisen. Dieser 1979 verstorbene SPD- Politiker war Präsident des Bremer Senats und Bürgermeister der Freien Hansestadt. Gegen diese Veröffentlichung wehrte sich die Tochter Kaisens. Sie nahm die DVU zivilrechtlich in Anspruch, es zu unterlassen, die Behauptung, Kaisen würde DVU wählen, aufzustellen oder zu verbreiten. Nach einem Sieg vor dem Landgericht unterlag die Tochter vor dem Oberlandesgericht (NJW-RR 1995, 84 ff.) Gegen dieses Urteil legte sie Verfassungsbeschwerde ein. Die Entscheidung finden Sie in NJW 2001, S. 2957 ff.

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  • n/a
    Gauck und die Spinner

    Im August 2013 nahm Bundespräsident Gauck an einer Gesprächsrunde vor mehreren hundert Schülern teil. Diskussionsstoff boten dabei auch die seit einiger Zeit stattfindenden Proteste von Mitgliedern, Aktivisten und Unterstützern der NPD gegen ein Asylbewerberheim. Gegen diese Demonstrationen wiederum kam es zu Gegendemonstrationen. Gauck bewertete diese Gegendemonstartionen während der Gesprächsrunde mit folgender Sentenz: "Wir brauchen Bürger, die auf die Straße gehen und den Spinnern ihre Grenzen aufweisen. Dazu sind alle aufgefordert." Des Weiteren sagte er, dass man so lange die NPD nicht verboten sei, deren Ansichten ertragen müsse. Die NPD hilet diese Äußerungen für verfassungswidrig und sah sich in ihren verfassungsrechtlich gewährten Rechten verletzt. Den Bechluss des Bundesverfassungserichts finden Sie auf der Homepage des Gerichts (bundesverfassungsgericht.de, Beschluss vom 17.9.2013, Az.: 2 BvE 4/13).

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