Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Dieser Beitrag befasst sich im Öffentlichen Recht mit der Wahlwiederholung in Berlin, der Frage, ob das fehlende Tempolimit auf Autobahnen eine Grundrechtsverletzung sei, der Frage nach kostenfreien Kopien im 2. Staatssexamen, Flugverbote durch eine Naturschutzbehörde und dem Solidaritätszuschlag.
Mit dieser Frage mussten sich - Dank Corona und den entsprechenden, einschränkenden Regelungen - die Gerichte in den letzten Monaten vermehrt befassen. Nunmehr hat das OLG Karlsruhe (Beschluss v. 26.07.2022, 2 Rv21 Ss 262/22) die Rechtsfrage gem. § 121 II Nr. 1, I Nr. 1b GVG dem BGH zur Entscheidung vorgelegt.
Die Definition des Mordmerkmals der Heimtücke bei § 211 StGB ist höchst streitig. Einigkeit besteht zunächst dahingehend, dass der Täter bewusst die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausnutzen muss. Ob es darüber hinaus aber Restriktionen geben muss und wie diese aussehen sollen, wird unterschiedlich bewertet. Relevanz erlangt dieser Streit u.a. bei der Tötung des Haustyrannen und bei dem sog. „Mitleidsmord“. Zu letzterem gibt es nun eine interessante Entscheidung des BGH aus 2019.
Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit der Rechtsprechung des BGH zum Umgang mit Rückforderungsansprüchen von Schwiegereltern nach Scheitern der Ehe ggü. dem Schwiegerkind. Ausgangspunkt des Beitrags ist das wegweisende Urteil des BGH vom 3.2.2010 – XII ZR 189/06, weiterhin werden Aspekte des Urteils vom 20.7.11 – XII ZR 149/09 sowie vom 3.12.2014 – VII ZR 181/13 eingebunden und schließlich auf den Beschluss des OLG Bremen vom 17.8.2015 4 UF 52/15 eingegangen.
Bei der Lektüre der Entscheidung des BVerfG vom 14.1.2015 (Az. 1 BvR 931/12; NVwZ 2015, 582 ff.) zum Ladenöffnungszeitengesetz des Landes Thüringen kann man lernen und nachvollziehen, wie man die Gesetzgebungskompetenz von Bund und Ländern mustergültig voneinander abgrenzt. Das BVerfG geht mehr in die Tiefe, schaut insbesondere detaillierter in die Entstehungsgeschichte der Vorschriften zum Ladenschluss, als dies in einer Examensklausur erforderlich ist. Die Grundzüge und der Aufbau der Argumentation sind jedoch für Examenskandidaten interessant. Diese Entscheidung kann als Grundgerüst für eine Klausur aus dem Staatsorganisationsrecht herhalten und durch weitere Probleme angereichert werden.
Es handelt sich bei der Grundtthematik um einen verfassungsrechtlichen Klassiker, der in Examensklausuren immer wieder auftaucht: Dürfen Eltern ihre Kinder zu Hause unterrichten und ihnen den Schulbesuch verweigern? Überwiegt das elterliche Erziehungsrecht oder der staatliche Bildungsauftrag? In Examensklausuren können hier schulrechtliche und verfassungsrechtliche Fragen verknüpft werden.
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