Das BVerfG hat in mehreren Eilverfahren Anträge abgelehnt, die darauf abzielten, die Sondersitzung des 20. Bundestags zur Lockerung der Schuldenbremse und dafür notwendigen GG-Änderung noch zu stoppen.
In seinem Beschluss vom 18.04.2024 – V ZB 51/23 (BGH NJW 2024, 1957) musste sich der BGH mit der Frage beschäftigen, ob die jeweilige Übertragung eines nicht vermieteten Miteigentumsanteils an einem Grundstück einen rechtlichen Nachteil für die minderjährigen Kinder darstellt. Für Sie eine willkommene Gelegenheit die relevanten Aspekte zum Insichgeschäft gem. § 181 BGB zu wiederholen.
Mitglieder des deutschen Bundetages gingen im Organstreitverfahren gegen die kurzfristige Anberaumung der 2. und 3. Lesung im Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudeenergiegesetzänderungsgesetz (GEGÄndG) vor. Im einstweiligen Verfahren wollten sie die Abhaltung der Sitzungen hierzu stoppen – mit Erfolg. Mehr dazu hier:
In unserem Rechtsprechungsüberblick präsentieren wir zum einen eine Entscheidung des BVerfG zur finanziellen Unterstützung von parteinahen Stiftungen. Zum anderen eine Entscheidung eines OVG zur Frage des Zugangs einer öffentlichen Einrichtung sowie eine Entscheidung des VG Berlin zur Exmatrikulation einer Studentin.
Mit Urteil vom 27. Oktober 2015 (Az. 4 S 1914/15) hat der VGH Mannheim festgestellt, dass das in den Leitlinien des Innenministeriums Baden-Württemberg zur Dienst- und Zivilkleidung sowie zum äußeren Erscheinungsbild der Polizei Baden-Württemberg enthaltene Verbot von Tätowierungen, die einen vertrauensunwürdigen Eindruck erwecken und im Dienst sichtbar sind, mit höherrangigem Recht vereinbar ist.
Der strafrechtliche Rechtmäßigkeitsbegriff ist nicht nur für § 113 StGB relevant, wenn es gem. Abs. 3 darum geht, zu überprüfen, ob eine Diensthandlung eines Amtsträgers, gegen die der Täter Widerstand geleistet hat, rechtswidrig war. Der strafrechtliche Rechtmäßigkeitsbegriff ist vielmehr auch von Bedeutung für § 32 StGB und die Klärung der Frage, ob eine Vollstreckungshandlung eines Amtsträgers ein rechtswidriger Angriff sein kann, gegen den sich der Täter ggfs. auch mittels tödlicher Gewalt zur Wehr setzen darf.
Im Zuge des Erlasses von Informationsfreiheitsgesetzen (IFG) kommt es in letzter Zeit verstärkt zu gerichtlichen Auseinandersetzungen über den Umfang von Informationsrechten der Öffentlichkeit gegenüber der Exekutive. Es geht aber auch um Parlamentsabgeordnete. Nicht nur die aktuelle rechtspolitische Diskussion um die parlamentarische Geheimdienstkontrolle wirft die Frage auf: Wie viel dürfen Abgeordnete bzw. Fraktionen wissen und wo verlaufen die Grenzen ihres Informationsrechts?
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