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  • SR
    Zur Abgrenzung des § 239a StGB von den §§ 253, 255 StGB

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    Die Abgrenzung des erpresserischen Menschenraubs gem. § 239a StGB von der räuberischen Erpressung gem. §§ 253, 255 StGB bereitet sowohl in der Praxis als auch in der Klausur Schwierigkeiten. Welche das sind, wollen wir uns anhand einer aktuellen BGH-Entscheidung einmal näher ansehen.

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  • SR
    Der BGH bejaht eine analoge Anwendung des § 306e StGB (Tätige Reue)

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    An § 306e StGB müssen Sie in einer Klausur immer dann denken, wenn der Täter nach Vollendung der Tat „freiwillig den Brand löscht, bevor ein erheblicher Schaden entsteht.“ Wie ist der Sachverhalt nun aber zu beurteilen, wenn der Täter nicht den Brand löscht, sondern das konkret gefährdete Opfer in Sicherheit bringt?

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  • SR
    Der „Geldautomaten - Fall“ einmal anders!

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    Die klassischen Geldautomaten – Fälle sehen in der Regel so aus, dass sich der Täter durch Diebstahl, Täuschung oder Nötigung die Bankkarte ("ec-Karte") des Opfers verschafft und dann unter Eingabe des PIN`s Geld abhebt. In diesen Fällen ist in der Regel u.a. auch § 263a StGB zu diskutieren. Wie hat ein Täter sich aber strafbar gemacht, der zunächst das Opfer für sich arbeiten lässt und danach dann das Geld unter Einsatz von Gewalt aus dem Automaten entwendet? Kommt Raub oder räuberische Erpressung in Betracht?

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  • SR
    Das Konkurrenzverhältnis von Sachbeschädigung und Wohnungseinbruchsdiebstahl – der BGH ändert seine Rechtsprechung

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    Bei einem Wohnungseinbruchsdiebstahl gem. § 244 I Nr. 3 oder IV StGB müssen die Täter irgendwie in die geschützten Räume hineingelangen. Das kann beschädigungsfrei mittels eines falschen Schlüssels passieren, oft geschieht es aber dadurch, dass die Täter Fenster oder Türen einschlagen bzw. aufhebeln und dabei zugleich eine Sachbeschädigung gem. § 303 I StGB begehen. Häufig kommt es dann bei der Suche nach stehlenswerten Gegenständen zu weiteren Sachbeschädigungen im Inneren der Wohnung. Nun stellt sich die Frage nach den Konkurrenzen. Diese Frage hat der BGH Ende 2018 neu beantwortet.

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  • SR
    Stufenfolge, Wahlfeststellung, Auffangdelikt

    Der große Senat hat entschieden:die echte Wahlfeststellung ist verfassungskonform

    Was passiert eigentlich, wenn in einer Hauptverhandlung zwar festgestellt wird, dass der Angeklagte eine Straftat verwirklicht hat, man ihm aber nicht mit der nach § 261 StPO erforderlichen Überzeugung nachweisen kann, welche? Dann muss an folgenden „Dreiklang“ gedacht werden: Stufenfolge, Wahlfeststellung, Auffangdelikt.

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  • SR
    Überwachergarant bei eigenverantwortlicher Selbstgefährdung

    Überwachergarant bei eigenverantwortlicher Selbstgefährdung

    Nicht nur in den Fällen, in denen das Opfer mit Tötungsvorsatz lebensgefährdende Mittel zu sich nimmt, die der Täter zuvor besorgt oder bereitgestellt hat, stellt sich die Frage nach einer Strafbarkeit gem. §§ 212 (216), 13 StGB sondern auch in den Fällen, in denen das Opfer ohne Tötungsvorsatz gefährliche Drogen konsumiert, die ihm vom Täter zur Verfügung gestellt wurden. Ist der Täter handlungspflichtig, wenn sich das mit den Drogen verbundene, eigenverantwortlich eingegangene Risiko tödlich realisiert?

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