6 Suchergebnisse



  • ÖR
    Racial Profiling - Rassismus oder effektive Polizeiarbeit?

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    Racial Profiling. Die Bundespolizei hatte eine Identitätsfeststellung durchgeführt und die Ausübung ihres Ermessens - neben anderen Aspekten - auch auf die Hautfarbe der angesprochenen Person gestützt. Schließlich gebe es eine Vielzahl von Straftaten, die durch junge Männer aus Nordafrika verübt wurden.

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  • SR
    Trickdiebstahl oder Sachbetrug?

    Trickdiebstahl oder Sachbetrug?

    Bei einem durch eine Täuschung ermöglichten Gewahrsamswechsel stellt sich in der Klausur die Frage, ob es sich um einen Trickdiebstahl gem. § 242 StGB oder aber um einen Sachbetrug gem. § 263 StGB handelt. Sofern die Täuschung zu einer Vermögensverfügung geführt hat, liegt Betrug vor und Diebstahl scheidet aus, da der Gewahrsamswechsel nicht gegen den Willen des Gewahrsamsinhabers erfolgte.

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  • SR
    Wissen und Wollen beim bedingten Vorsatz

    Wissen und Wollen beim bedingten Vorsatz

    Die für einen Täter insbesondere bei Tötungsdelikten folgenschwere Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz (dann ggfs. § 211 StGB - lebenslang) und bewusster Fahrlässigkeit (dann nur § 222 StGB – max. 5 Jahre) beschäftigt immer wieder den BGH. Auch für die Klausuren ist es wichtig, dass Sie nicht inhaltsleer auf eine „Hemmschwellentheorie“ verweisen, die es im Übrigen gar nicht gibt, sondern am Sachverhalt orientiert argumentieren. Wie das geht, wollen wir uns nachfolgend einmal näher ansehen.

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  • SR
    Verwechselung des mittelbar individualisierten Tatopfers - error in persona oder aberratio ictus?

    Heute wollen wir uns einmal mit einer "Klassiker" - Entscheidung des BGH (NStZ 1998, 294 "Sprengfalle") beschäftigen, die sowohl die Frage nach der Abgrenzung zwischen error in persona und aberratio ictus bei nur mittelbarer Individualisierung des Tatopfers betrifft als auch die Frage, wie sich ein error in persona des Handelnden auf den Anstifter auswirkt.

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  • ÖR
    Die Bundespolizei auf der Bahnhofstreppe

    In Examensklausuren kommen Bahnhöfe – nicht erst seit den Kofferbombern von Köln oder den Protesten rund um Stuttgart21 – immer wieder als Einsatzort der Polizei vor. Dort können Fragen zu polizeirechtlichen Standardmaßnahmen und auch zum Versammlungsrecht auftauchen. Wenn die Bundespolizei, die an Bahnhöfen ohnehin stationiert ist, eingreift, verbinden sich damit interessante Rechtsfragen. Hierfür sind Kenntnisse zur Grundstruktur und zum Anwendungsbereich des BPolG notwendig, um nicht nur Bahnhof zu verstehen.

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  • ZR
    Gutgläubiger Erwerb eines Kraftfahrzeugs

    Der gute Glauben ist so etwas wie das Superthema des BGB. Egal in welchem Zusammenhang: dass dieses Thema Gegenstand mindestens einer Examensklausur jeder Kampagne ist, kann schon fast garantiert werden. Wenn sich dieses rechtliche Superthema dann auch noch mit dem tatsächlichen Superthema des Gebrauchtwagenkaufs in der aktuellen Rechtsprechung findet, dann ist höchste Alarmbereitschaft angesagt. Die maßgebliche Entscheidung BGHUrteil vom 1. 3. 2013 – V ZR 92/12, findet sich in ungekürzter Fassung zum Download bereit auf www.bundesgerichtshof.de. Die Entscheidung wird mit zusätzlichen Hinweisen besprochen von Soergel, Link, Löffler in der NJOZ 2013,1321.

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