In diesem Beitrag wollen wir uns ansehen wie die sich die Prüfung der Rechtsfähigkeit der GbR ab dem 1.1.2024 in der Klausur darstellt.
Zum ersten Mal hat sich ein Obergericht mit dem Verbot von „Spaziergängen“ beschäftigt (OVG Rheinland-Pfalz Koblenz, Beschl. v. 03.01.2022, Az. 7 B 10005/22.OVG). Die Entscheidung geht zurück auf eine Entscheidung des VG Neustadt an der Weinstraße: Das Verbot von „Spaziergängen“ könnte problematisch sein.
Der 20. Deutsche Bundestag hat sich konstituiert – er ist größer, diverser und jünger als jemals zuvor. Bärbel Bas wurde zur Bundestagspräsidentin gewählt. Streit gab und gibt es um die Alterspräsidentschaft, Sitzordnung, „3G-Regeln“ und Besetzung des Präsidiums.
53 Parteien können an der Bundestagswahl am 26. September 2021 teilnehmen. Dies wurde in der Sitzung des Bundeswahlausschusses in Berlin entschieden.
In jüngster Zeit kam es zu Vorfällen bei denen der Vorwurf im Raum stand, Amts- oder Mandatsträger hätten sich Vorteile verschafft, sei es in finanzieller Hinsicht oder bei der Vergabe von Impfstoffen. Darf man an Abstimmungen teilnehmen, von deren Ergebnis man persönlich betroffen ist? Was bedeutet „Befangenheit“ im öffentlichen Recht und welche Regelungen gelten?
Mit § 315d I StGB hat der Gesetzgeber u.a. in der Nr. 3 das „Rennen gegen sich selbst“ unter Strafe gestellt. Dieses ist nur dann strafbar, wenn der grob verkehrswidrig und rücksichtslos handelnde Fahrer mit der Absicht handelt, eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Wie macht sich nun ein Täter strafbar, der vor der Polizei flieht, dies aber, damit er nicht erwischt wird, mit höchstmöglicher Geschwindigkeit tun will?
Im letzten Teil unserer Reihe zu § 315d StGB beschäftigen wir uns mit den Tathandlungen des § 315d Abs. 1 StGB, nämlich dem Ausrichten, Durchführen und Teilnehmen.
Nachdem wir uns im ersten Teil unserer kleinen Reihe zu § 315d StGB mit der Struktur der Norm befasst haben, schauen wir uns nun den Prüfungsaufbau an, den Sie in der Klausur beachten sollten.
Änderungen im BGB Im letzten Beitrag haben wir uns mit den Verjährungsvorschriften der Rückgriffsansprüche beschäftigt. Im vorliegenden Beitrag wollen wir uns § 474 und § 475 ansehen.
Für die Semesterklausuren, die Zwischenprüfung und das Examen