Es ist in der Geschichte der Bundesrepublik einmalig: Kanzler a.D. Gerhard Schröder klagt gegen den Bundestag, um sein Altkanzlerbüro wiederzubekommen. Im Streit um den Parteiausschluss konnte er einen Etappensieg erzielen.
Der Bundestag hat mit großer Mehrheit beschlossen, für milliardenschwere Investitionen in die Bundeswehr das Grundgesetz zu ändern. Die Abgeordneten stimmten am Freitag dafür, einen neuen Absatz in Art. 87a GG aufzunehmen. So wird verankert, dass - an der Schuldenbremse vorbei - Kredite in Höhe von 100 Milliarden Euro aufgenommen werden dürfen.
Die Bundestagsfraktion der CDU/CSU im deutschen Bundestag hat binnen einer Woche drei Mitglieder verloren. Zwei traten zurück da ihnen vorgeworfen wurde sich mit der Vermittlung von Schutzmaskenkäufen bereichert zu haben; einem bisherigen CDU-Parlamentarier wird eine zu große Nähe zum Regime in Aserbaidschan vorgeworfen.
Das Bundeskabinett hat in einem Gesetzentwurf beschlossen, Kinderrechte explizit im Grundgesetz zu verankern. Damit soll die besondere Bedeutung von Kindern und ihren Rechten verdeutlicht, Rechte der Eltern aber nicht eingeschränkt werden. Das Kindeswohl wird in Zukunft „angemessen“ zu berücksichtigen sein.
Die Ratifizierung des Medienstaatsvertrags ist gescheitert – an einer geplanten Gebührenerhöhung. Beinah zerbrochen ist daran auch die „Kenia-Koalition“ in Sachsen-Anhalt, der Innenminister musste gehen. Eilanträge der "öffentlich-rechtlichen" wies das BverfG zurück.
Der Bundestag hat Änderungen im Wahlrecht beschlossen. Die Zahl der Wahlkreise wird gesenkt (aber erst frühestens 2025), die parteiinterne föderale Sitzverteilung wird geändert, und schon bei der nächsten Bundestagswahl im Herbst 2021 werden bis zu drei Überhangmandate nicht mehr ausgeglichen.
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