Zwei ehemaligen Abgeordneten, Niklas Löbel und Georg Nüßlein, wird vorgeworfen, sechsstellige Summen für die Vermittlung von Corona-Schutzmasken kassiert zu haben. Der Druck auf die beiden Politiker Löbel und Nüßlein, klare Konsequenzen zu ziehen, war mit der Zeit immer größer geworden. Ein Ausschluss aus der Fraktion sei aber nicht möglich hieß es aus Fraktionskreisen; ebenso sei der Entzug des Mandats bislang rechtlich unmöglich. Der Mandatsverlust ist in § 46 Bundeswahlgesetz geregelt, nach § 46 Abs. 1 Nr., Abs. 3 BWahlG ist der Verzicht möglich. Gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 3 BWahlG führt der Verlust der Wählbarkeit zum Entzug – dies wäre i.V.m. § 15 Abs. 2 Nr. 2 infolge Richterspruchs möglich.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Nikolas Löbel hat mittlerweile wegen der Affäre um Geschäfte mit Corona-Masken sein Bundestagsmandat mit sofortiger Wirkung niederlegt. Auch aus der CDU tritt Löbel aus, wie sein Wahlkreisbüro mitteilte. Löbel hatte sich in einem ersten Schritt nur aus dem Auswärtigen Ausschuss des Bundestags zurückgezogen und angekündigt, sein Mandat Ende August niederzulegen und sofort aus der Unionsfraktion auszutreten. Löbel hatte zuvor eine Beteiligung an umstrittenen Geschäften mit Corona-Schutzmasken eingeräumt. Seine Firma kassierte demnach Provisionen von rund 250.000 Euro für die Vermittlung von Kaufverträgen über Masken zwischen einem Lieferanten und zwei Privatunternehmen.
Auch der wegen Geschäften mit Corona-Schutzmasken in der Kritik stehende Bundestagsabgeordnete Georg Nüßlein ist aus der CSU ausgetreten. Er steht mit Löbel im Zentrum der sogenannten Masken-Affäre. Gegen ihn ermittelt die Münchner Generalstaatsanwaltschaft unter anderem wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern. Nüßlein hatte mitteilen lassen, er lege sein Amt als Fraktionsvize der Union nieder und werde nicht mehr für den Bundestag kandidieren und dann über seinen Anwalt erklärt: „Die öffentliche Vorverurteilung meiner Person hat ein Maß erreicht, das für mich, aber vor allem auch für meine Partei unerträglich ist.“ Um Nachteile von der CSU abzuwenden, sei er mit sofortiger Wirkung aus der Fraktion ausgetreten, wolle sein Mandat aber bis zum Ende der Wahlperiode behalten. „Dies verbinde ich mit der Erwartung, dass der derzeit gegen mich gerichtete Anfangsverdacht strafbarer Handlungen noch während meiner Zugehörigkeit zum Deutschen Bundestag widerlegt werden wird“ so Nüßlein.
Die Unionsfraktion hat noch mit einer weiteren Affäre zu tun. Vor kurzem hatte der Bundestag die Immunität des CDU-Abgeordneten Axel Fischer aufgehoben. Ihm wird vorgeworfen, gegen Geld Lobbyarbeit für Aserbaidschan betrieben zu haben. Auch bei der CDU-Bundestagsabgeordneten Karin Strenz gab es bereits Durchsuchungen in diesem Zusammenhang. Schließlich legte auch der CDU-Bundestagsabgeordnete Mark Hauptmann sein Mandat nieder. Der 36-Jährige war bisher Vorsitzender der Jungen Gruppe in der Unionsfraktion. Hauptmann war regelmäßig auf Veranstaltungen zum Thema Aserbaidschan aufgetreten. Im November 2018 richtete er zusammen mit dem Botschafter Aserbaidschans den ersten Deutsch-Aserbaidschanischen Wirtschaftsdialog aus. Mit seiner Mandatsniederlegung habe er, so Hauptmann zu einer Zeitung, „einen grundsätzlichen und konsequenten Schlussstrich ziehen" wollen und bestritt, Geld aus Aserbaidschan bekommen zu haben.
Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus hatte am Mittwoch alle Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion aufgefordert, bis zum Freitagabend, 12. März, Ehrenerklärungen abzugeben, dass sie nicht von Geschäften mit der Pandemie profitiert haben. Zu etwaigen Geschäften mit Aserbaidschan müssen sie sich bisher allerdings nicht äußern. Im entsprechenden Brief von Fraktionschef Ralph Brinkhaus und CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt heißt es, Abgeordnete würden sich „mit viel Engagement für die Bürgerinnen und Bürger, für Unternehmen und Selbständige vor Ort“ einsetzen, und dies „gerade auch in herausfordernden Zeiten wie aktuell bei der Pandemiebekämpfung“. Dieses Engagement sei nicht zu beanstanden, sondern originärer Bestandteil der Erfüllung der Aufgabe als Abgeordnete. Genauso klar sei aber auch, dass „durch diese Aufgabenerfüllung“ keine finanziellen oder andere persönliche Vorteile erzielt werden dürften. Aufgrund der Vorgänge um die zurückgetretenen Abgeordneten Löbel und Nüßlein sehe man die Union aber nun in der Verantwortung, derartige „Sachverhalte vollkommen transparent darzustellen und aufzuklären“.