Wieder ist unser Klausurenkurs im Zivilrecht um eine neue Klausur - diesmal die Klausur: „In sich verwurzelt“ - bereichert worden.
Die Neuerungen im Kaufrecht, welche für ab dem 1.1.2022 geschlossene Kaufverträge zu berücksichtigen sind, führen zu einigen Änderungen im Bereich des Mängelrechts. Der Vorrang der Beschaffenheitsvereinbarung vor dem objektiven Mangelbegriff gilt nicht mehr uneingeschränkt. Daraus ergeben sich Konsequenzen für den Aufbau bei der Prüfung des Mangels. Im vorliegenden Beitrag wollen wir aufzeigen wie die Prüfung künftig aussehen kann.
In diesem Beitrag wollen wir uns ein paar Grundsätze zur einseitigen Erledigungserklärung ansehen.
In diesem Beitrag wollen wir uns ansehen wie sich Willensmängel auf Prozesshandlungen auswirken und insbesondere, ob Rücknahme und Widerruf möglich sind.
Nachdem wir uns im ersten Teil unserer kleinen Reihe zu § 315d StGB mit der Struktur der Norm befasst haben, schauen wir uns nun den Prüfungsaufbau an, den Sie in der Klausur beachten sollten.
Die Begründetheit der Verpflichtungsklage. Grundsätzlich steht man hier vor der Wahl: Anspruchsaufbau oder Rechtswidrigkeitsaufbau? Wir plädieren für den Anspruchsaufbau...
Für die Semesterklausuren, die Zwischenprüfung und das Examen