Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Dieser Beitrag befasst sich im Öffentlichen Recht mit einer interessanten Entscheidung des BVerfG zur Bekanntgabefiktion und einer Entscheidung des EuGH zu Ausgleichszahlungen bei Flugausfällen und- verspätungen.
Sog. „AGG-Hopper“ sind mittlerweile ein weit verbreitetes Phänomen und Problem. Bewerbungen erfolgen hier nur zum Schein, um bei einer erhofften Ablehnung Entschädigungsansprüche geltend machen zu können. Auch im vorliegenden Fall hatte sich das BAG mit einem solchen Fall zu beschäftigen. Hier geht der Senat davon aus, dass die Eigenschaft eines Bewerbers i.S.v. § 6 Abs. 1 S. 2 AGG nur gegeben ist, wenn mit der Bewerbung auch das Ziel verfolgt wird, tatsächlich eingestellt zu werden.
Zu den berühmtesten Entscheidungen im Europarecht zählt das Cassis de Dijon-Urteil (nachzulesen in NJW 1979, S. 1766), in dem sich der EuGH mit dem Anwendungsbereich der Warenverkehrsfreiheit auseinandersetzte. Dabei führte er einerseits die Figur der ungeschriebenen Rechtfertigungsgründe ein, andererseits wendete er erstmals das sog. Herkunftslandprinzip an.
Ein Klassiker der bundesverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist der Vorlagebeschluss zum Europäischen Gerichtshof, den sie in NJW 2002, 598 ff. komplett nachlesen können. Die Entscheidung betrifft einen Querschnitt von öffentlich-rechtlichen Fragestellungen, die dann auch noch schlussendlich in eine europarechtliche Thematik mündet. Ausgangspunkt des Verfahrens ist eine gefahrenabwehrrechtliche Verfügung gegen den Betreiber eines "Laserdromes".
In dem unter dem Namen „Keck“ bekannt gewordenen Urteil aus dem Jahr 1993 befasste sich der EuGH u.a. mit dem Anwendungsbereich der Warenverkehrsfreiheit aus Art. 30 EWGV (heute Art. 34 AEUV). Ihre große Bedeutung erlangte die Entscheidung dadurch, dass der EuGH seine bis dato in der Dassonville-Formel enthaltene sehr weite Definition einer „Maßnahme gleicher Wirkung“ wieder begrenzte.
Unter dem Stichwort "Fliesen-Fall" hatte der BGH zunächst dem EuGH einige Fragen zur Verbrauchsgüterkaufrichtlinie zur Vorabentscheidung vorgelegt. Am 21. Dezember 2011 hat der BGH auf dieser Grundlage das Nacherfüllungsrecht im Bereich des Verbrauchsgüterkaufs entsprechend angepasst (AZ: VIII ZR 70/08).
Für die Semesterklausuren, die Zwischenprüfung und das Examen