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  • ÖR
    Rechtsprechungsüberblick Öffentliches Recht Juli 2022

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    Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Neben der „Entscheidung des Monats“, die wir ausführlich besprechen, finden Sie im JURACADEMY Club zudem einen monatlichen Rechtsprechungsüberblick, mit welchem wir Ihnen die in dem jeweiligen Monat publizierten, wesentlichen Entscheidungen zusammenstellen. Dieser Beitrag befasst sich mit interessanten Entscheidungen im Öffentlichen Recht.

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  • ÖR
    Neutralität eines Ministers

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    Was darf ein Minister sagen? Welche Grenze sind ihm durch die staatliche Neutralitätspflicht und die Chancengleichheit der Parteien gesetzt? Kann man Äußerungen als Parteipolitiker von der als Amtsträger trennen? Welche Voraussetzungen gelten im Organstreitverfahren?

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  • ÖR
    Musste der Bundestag die "Homo-Ehe" auf die Tagesordnung nehmen?

    Musste der Bundestag die "Homo-Ehe" auf die Tagesordnung nehmen?

    Die Einführung der „Ehe für alle“ war ein politischer Paukenschlag, der völlig überraschend kurz vor Ende der Legislaturperiode beschlossen wurde. Kurz davor musste sich das BVerfG noch mit der Frage beschäftigen, ob der Bundestag – was er lange Zeit verweigerte hatte – über einen entsprechenden Gesetzesentwurf hätte abstimmen müssen.

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  • ÖR
    Die Partei hat immer recht

    Das Wohl und Wehe der geplanten "Großen Koalition" hängt derzeit von einem Mitgliedervotum ab, das eine der drei beteiligten Parteien zu dieser Frage veranstaltet. Inwieweit dieses verfassungsrechtlich bedenklich sein soll, führte nicht nur zu einem TV-wirksamen-Streit zwischen dem Parteivorsitzenden Gabriel und einer bekannten Fernsehmoderatorin. Gabriels Aussage, dass es gar kein Verfassungsrechtler geben soll, der verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Mitgliederentscheid habe, war im Ergebnis zumindest ein wenig überspitzt dargestellt. Die vorhandenen verfassungsrechtlichen Zweifel wurden jetzt zumindest vorerst vom Bundesverfassungsgericht ausgeräumt. Den ablehnden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts Az.: 2 BvQ 55/13 vom 6.12.2013 finden Sie auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichts (www.bundesverfassungsgericht.de).

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  • ZR
    Fehlerhafte Gesellschaft bei Missbrauch der Vertretungsmacht

    Die „fehlerhafte Gesellschaft“ ist ein alter Hut im Gesellschaftsrecht. Sofern ihre Voraussetzungen (fehlerhafter Gesellschaftsvertrag und in Vollzug gesetztes Gesellschaftsverhältnis) vorliegen, wird die Gesellschaft als vorhanden gesehen und ex nunc abgewickelt. Der BGH hatte sich in seinem Urteil vom 13.09.2011 – VI ZR 229/09 (kostenfrei abrufbar und www.bundesgerichtshof.de) mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft auch Anwendung finden, sofern der Gesellschafter bei Abschluss des Gesellschaftsvertrages falsch vertreten wird. Bemerkenswert ist die ungewöhnliche Einkleidung in einen Schadensersatzanspruch nach § 826 BGB.

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  • n/a
    Wann ist der Bundestag beschlussfähig?

    Zu der Frage wann der Bundestag beschlussfähig ist, schweigt das Grundgesetz. Nach Art. 42 Abs. 2 GG ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich für einen wirksamen Beschluss des Bundestages. Aber reicht es aus, wenn nur ein Bruchteil der gesetzlichen Mitglieder des Parlaments mehrheitlich über ein Gesetz abstimmen? Zuletzt mutete es ein wenig seltsam an, als während der Fußball EM ein umstrittenes Meldegesetz nur von wenigen Abgeordneten beschlossen wurde. Die Regelungen über die Beschlussfähigkeit des Bundestages finden sich in § 45 der Geschäftsordnung des Bundestages. Danach ist der Bundestag zumindest dann beschlussfähig, wenn die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend sind. Wird die Beschlussfähigkeit nicht von einer Fraktion oder von anwesenden 5 % der Mitglieder des Bundestages bezweifelt, so wird die Beschlussfähigkeit vermutet. Mit der Verfassungsmäßigkeit dieser Vermutungsregel beschäftigte sich das Verfassungsgericht in einer Entscheidung, die in der amtlichen Sammlung nachzulesen ist (BVerfGE 44, 308 ff.).

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  • ÖR
    Deutsches Theater einmal anders

    "Das war Theater, aber es war legitimes Theater", sagte der heutige Bundesverfassungsrichter Peter Müller zu den Vorgängen in der Bundesratssitzung vom 22.3.2002. Damals war er noch Ministerpräsident des Saarlandes und nach seiner Lesart Mitglied im Theaterensemble des Bundesrats. In einer weiteren Hauptrolle war Klaus Wowereit als der große Regisseur im Gewand des Bundesratspräsidenten zu sehen. Die weiteren tragenden Figuren dieses Dramas waren drei Mitglieder der damaligen großen Koalitionsregierung des Landes Brandenburg, nämlich der Ministerpräsident Stolpe (SPD), dessen Stellvertreter Schönbohm (CDU) und der Landesarbeitsminister Ziel (SPD). In einer Nebenrolle als Rumpelstilzchen durfte noch Roland Koch (CDU), damals Ministerpräsident Hessens, als größtmöglicher Beklager eines Verfassungsbruches auftreten. Gestritten hatten sich alle Beteilgte über eine Abstimmung im Bundesrat. Abgestimmt werden sollte über das politisch heikle "Zuwanderungsgesetz". Entscheidungserheblich kam es dabei auf die Stimmen des Landes Brandenburg an. Aber durfte der Bundesratspräsident diese Stimmen überhaupt mitzählen? Diese Frage musste schlussendlich das Bundesverfassungsgericht im Wege eines abstrakten Normenkontrollverfahrens entscheiden. Nachzulesen ist dieser schon heute als historisch zu bezeichnende Fall in NJW 2003, 339 ff.

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