Die Neuerungen im Kaufrecht, welche für ab dem 1.1.2022 geschlossene Kaufverträge zu berücksichtigen sind, führen zu einigen Änderungen im Bereich des Mängelrechts. § 434 BGB begleitet uns in seiner Fassung vor dem 1.1.2022 seit der Schuldrechtsreform im Jahr 2002. Nun gilt es eine „neue“ Struktur im Mängelrecht kennenzulernen. In der vorliegenden Reihe beschäftigen wir uns zunächst mit den Neuerungen zum Mängelrecht und werden sodann auch die weiteren Änderungen gemeinsam besprechen.
Wann stellt Verschleiß einen Mangel dar? Wie ist der normale und wie der übermäßige Verschleiß einzuordnen?
In diesem Beitrag wollen wir uns ansehen, ob § 434 Abs. 3 auch bei einem Identitätsaliud Anwendung findet.
In diesem Beitrag wollen wir uns ansehen wie die Rechtsprechung einen Mangel nach § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bestimmt.
In Betracht kommen grds. der enge und der weite Beschaffenheitsbegriff. In diesem Beitrag wollen wir uns der Frage widmen welcher der beiden Begriffe in der Klausur zu Grunde zu legen ist.
Rückabwicklung eines Kaufvertrages auf Grundlage des "großen Schadensersatzes" nach wegen desselben Mangels zuvor bereits erklärter Minderung ist möglich? Mit dieser Frage hat sich der BGH mit Urteil vom 9. Mai 2018 - VIII ZR 26/17 beschäftigt.
Wer auf die mündliche Prüfung zusteuert oder in einigen Monaten das schriftliche Examen angeht sollte sich infolge der Rechtsprechungsänderung des BGH mit § 476 BGB beschäftigen.
Für die Semesterklausuren, die Zwischenprüfung und das Examen