In unserer „Lernblätter“-Reihe schauen wir uns ausgewählte Problemkreise im Rahmen examensrelevanter Rechtsgebiete in Kurzform an. Die Geschäftsführung ohne Auftrag ist ein gesetzliches Schuldverhältnis. Wir merken uns daher: die Geschäftsführung ohne Auftrag kann als Schuldverhältnis Anknüpfungspunkt für die Haftung nach den §§ 280ff. sein.
Die Geschäftsbesorgung. In der Klausur i.d.R. unproblematisch, dennoch sollten sie die Definition bringen und die Grundlagen kennen.
Sonderfragen der GoA - heute: Anwendbarkeit im Falle einer Leistung durch einen Gesamtschuldner
Welche Arten der GoA sollte man unterscheiden?
Für die Semesterklausuren, die Zwischenprüfung und das Examen