Die Berlinerinnen und Berliner haben sich am 26. September für die Enteignung großer Wohnungskonzerne ausgesprochen. Damit ist der Berliner Senat nun aufgefordert dazu ein Gesetz zu erarbeiten.
Das Berliner Volksbegehren zur Enteignung schlägt politisch hohe Wellen. Ein guter Anlass zu wiederholen, was das Grundgesetz dazu sagt.
Nachdem es in der Vergangenheit immer wieder zu spektakulären, illegalen Kraftfahrzeugrennen mit tödlichem Ausgang kam, deren Teilnehmer mit den bestehenden Strafrechtsnormen nicht immer schuldangemessen betraft werden konnten – man denke nur an den „Berliner Raser“ – hat der Gesetzgeber reagiert und im Jahr 2017 mit § 315d StGB verbotene Kraftfahrzeugrennen unter Strafe gestellt. Wir schauen uns die wesentlichen Aspekte einmal mit der heute beginnenden Reihe an.
Auftakt unserer neuen Reihe zum Verwaltungsprozessrecht. Für die Bestimmung des Rechtswegs bei öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten sind neben § 40 VwGO auf- und abdrängende Sonderzuweisungen zu prüfen. Hier die wichtigsten:
Das BVerfG (1 BvR 2821/11, 1 BvR 1456/12, 1 BvR 321/12) hat die Regelungen über den Atomausstieg im AtomG für im Wesentlichen mit dem GG vereinbar erklärt.
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