4 Suchergebnisse



  • SR
    Die Fremdheit der Sache beim „Containern“

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    Das Tatobjekt des Diebstahls gem. § 242 StGB, der Unterschlagung gem. § 246 StGB und des Raubes gem. § 249 StGB ist eine fremde bewegliche Sache. Häufig ist bei einer Prüfung der jeweiligen Norm hier schon das erste Problem zu erörtern – so z.B. beim „Containern“ - und ebenso häufig wird es in Klausuren gerne übersehen.

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  • SR
    Der „Geldautomaten - Fall“ einmal anders!

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    Die klassischen Geldautomaten – Fälle sehen in der Regel so aus, dass sich der Täter durch Diebstahl, Täuschung oder Nötigung die Bankkarte ("ec-Karte") des Opfers verschafft und dann unter Eingabe des PIN`s Geld abhebt. In diesen Fällen ist in der Regel u.a. auch § 263a StGB zu diskutieren. Wie hat ein Täter sich aber strafbar gemacht, der zunächst das Opfer für sich arbeiten lässt und danach dann das Geld unter Einsatz von Gewalt aus dem Automaten entwendet? Kommt Raub oder räuberische Erpressung in Betracht?

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  • ZR
    Die aufgedrängte Reparatur: Gewährleistungsrechtsfall in untypischer Form

    Die aufgedrängte Reparatur: Gewährleistungsrechtsfall in untypischer Form

    Gerade der in diesem Fall notwendige und untypische Prüfungsansatz macht das Urteil des BGH vom 11.11.2008 so interessant für die Prüfungsämter. Der Fall verbindet das Gewährleistungsrecht und das Bereicherungsrecht und lässt sich wunderbar durch den Einbau weiterer Fragen erweitern. Dieses Urteil sollten sie zumindest mal gelesen haben um die Kern AGL nicht zu übersehen. Viel Freude beim Lesen!

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  • SR
    Die missbräuchlich verwendete ec-Karte - Betrug oder Computerbetrug?

    Der "Klausurklassiker" im Zusammenhang mit dem Computerbetrug gem. § 263a StGB ist die dritte Tathandlungsvariante, nämlich das "unbefugte Verwenden von Daten". Streitig ist hier insbesondere, wie die Unbefugtheit zu bestimmen ist. Die nachfolgend dargestellt Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2015 befasst sich mit dieser Frage und wirft zugleich neue Fragen auf, die den Anwendungsbereich des Betruges gem. § 263 StGB betreffen. Grund genug also, dass wir uns mit dieser Entscheidung auseinandersetzen.

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