Die im August 2018 wiedereingeführte bayerische Grenzpolizei verstößt mit ihrer Arbeit teilweise gegen die Verfassung. Die Befugnisse des Artikels 29 im Polizeiaufgabengesetz verstoßen laut des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs in Teilen gegen das Rechtsstaatsprinzip. Die generelle Wiedereinführung der Grenzpolizei beanstandeten die Richter jedoch nicht.
Bei BGH und Co haben wir uns schon mehrmals mit dem Thema „Sterbehilfe“, auch durch das Unterlassen von Rettungsmaßnahmen (§§ 216, 13 StGB) auseinandergesetzt. Nunmehr gebietet eine Entscheidung zum einen des OLG Hamburg aus Juni 2016 sowie nachfolgend des LG Hamburg in 2017 und der Umstand, dass der BGH derzeit (Juli 2019) über die Sache verhandelt, eine erneute Befassung mit diesem streitigen Thema.
Wenngleich Passagiere Verspätungen und Zugausfälle hinzunehmen haben, so stehen ihnen doch bestimmte Fahrgastrechte zu – so etwa das Recht, so frühzeitig wie möglich über die auf ihrer Reiseroute bestehenden Behinderungen informiert zu werden. Dabei ist die Deutsche Bahn nicht nur verpflichtet, die bestehenden Mitteilungsmöglichkeiten auszuschöpfen und effektiv zu nutzen, sondern sie muss auch neue schaffen.Dies hat das Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 09. September 2015 (Az. 6 C 28.14) entschieden.
Mit seiner Entscheidung vom 13.05.2014 (C-131/12, NVwZ 2014, 857 ff.) stärkte der Europäische Gerichtshof die Rechte der Internetnutzer und sprach dem Kläger unter bestimmten Voraussetzungen einen Löschungsanspruch gegenüber dem Suchmaschinenbetreiber Google zu. Folgender Sachverhalt lag dem Urteil zugrunde:
Arbeitsrecht ist Zivilrecht. Diese erschreckende Wahrheit holt einen spätestens in der Examensvorbereitung ein. Da Arbeitsrecht aber eben Zivilrecht ist, muss es einen garnicht erschrecken - ein paar Gesetze markiert, vorher durchgelesen und wichtige Fallgruppen gelernt und verstanden und schon kann man, fest im Schuldrechtssattel sitzend, auch durch vermeintlich steinigeres Gelände reiten. Wir reiten heute zum Arbeitsgericht Magdeburg; dieses hatte sich in einem zuweilen mit Belustigung zu lesenden Urteil mit der Frage zu beschäftigen, ob einem Mobbenden einfach so gekündigt werden kann. Kann es nicht - soviel sei verraten - wer das Urteil im Original lesen will, der findet das von uns vereinfachte ArbG Magdeburg Urteil vom 15.07.2013 3 Ca 713/13 HBS bei juris oder in der BeckRS 2013, 71156.
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