Dieser Rechtsprechungsüberblick erörtert ein Urteil des BVerwG, das nach verschiedenen vorherigen Entscheidungen über die notwendige Verfassungstreue von Referendaren entschied. Die Urteile können Sie auf www.bundesverfassungsgericht.de nachlesen.
Das BVerfG hat in mehreren Eilverfahren Anträge abgelehnt, die darauf abzielten, die Sondersitzung des 20. Bundestags zur Lockerung der Schuldenbremse und dafür notwendigen GG-Änderung noch zu stoppen.
Das BVerfG in Karlsruhe hat zwei Entscheidungen zur Parteienfinanzierung gefällt. Einem Normenkontrollantrag von FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gegen die Erhöhung der staatlichen Höchstfördersumme gab es statt (Urt. v. 24.01.2023, Az. 2 BvF 2/18); eine Organklage der AfD hingegen wies das oberste deutsche Gericht als schon unzulässig zurück (Urt. v. 24.01.2023, Az. 2 BvE 5/18).
Dachte man bisher die entscheidende Frage sei eher, ob die NPD verfassungswidrig sei, so musste sich das Bundesverfassungsgericht im Februar dieses Jahres mit einem in die andere Richtung zielenden Antrag der NPD beschäftigen. Ziel dieses Antrages war festzustellen, dass die Partei nicht verfassungswidrig sei. Auch wenn die Inszenierung dieses Antrages durchaus propagandistisch anmutete so verbargen sich hinter dem Verfahren durchaus interessante juristische Probleme. Nachzulesen ist der erfolglose Antrag der NPD in NVwZ 2013, 568 ff.
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