In unserem Rechtsprechungsrückblick beschäftigen wir uns mit dem Öffnungsverbot für größere Läden währende Corona, konträren Entscheidungen zum Impfnachweis von Schülern aus Bayern und NRW und der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit von Mitgliedern der AfD. Die Urteile können Sie auf der Seite der jeweiligen Gerichte nachlesen.
Im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde musste sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage auseinandersetzen, ob der muslimischen Erzieherin in einem kommunalen Kindergarten untersagt werden kann, während ihrer Arbeit ein Kopftuch zu tragen. Im Ergebnis sah das BVerfG (Beschluss v. 18.10.2016, 1 BvR 354/11) die Verfassungsbeschwerde als begründet an und hob das angegriffenen Urteile des BAG auf.
Das Urteil des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 16. November 2015 (Az. OVG 6 S 39.15) steht im Zusammenhang mit dem seit August 2013 allen Kindern ab Vollendung des ersten Lebensjahres zustehenden Rechtsanspruch, in Einrichtungen der Kindertagespflege gefördert zu werden. Das hatte darüber zu entscheiden, ob der private Träger eines an eine Grundschule angeschlossenen Horts verpflichtet ist, alle diese Schule besuchenden Kinder – im Rahmen seiner Kapazitäten – zu betreuen und entsprechende Betreuungsverträge mit den Eltern abzuschließen.
Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Diese beiden Sätze entstammen dem § 24 des Sozialgesetzbuchs VIII. Es handelt sich dabei um den bundesrechtlichen Rechtsanspruch des Kindes auf frühkindliche Förderung. So einfach die Norm auf den ersten Blick klingen mag haben zwei Gerichte diese bereits vollkommen unterschiedlich ausgelegt und sind zu verschiedenen Ergebnissen gelangt. Es handelt sich um die Beschlüsse des VG Köln (Az. 19 L 877/13) und des OVG NRW (Az.: 12 B 793/13). Insbesondere Inhalt und Reichweite des Anspruchs wurden von den Gerichten unterschiedlich bewertet.
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