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  • SR
    Ist ein "Dashcam" Video als Beweismittel verwertbar?

    Ist ein "Dashcam" Video als Beweismittel verwertbar?

    Ob beim Snowboarden, Paragliding oder sonstigen spektakulären Freizeitbeschäftigungen - die auf dem Helm oder sonstwo angebrachte Videokamera ist gerne ein Mittel zum Zweck der Erinnerungsaufzeichnung und späteren kollektiven Kommunikation via facebook und co. In letzter Zeit häuft sich aber auch die Anwendung im Straßenverkehr. So haben mittlerweile vor allem Taxifahrer eine sog. "Dashcam" an der Frontscheibe befestigt, die während der Fahrt Aufnahmen von den Verkehrsvorgängen macht. Wird nun ein ordnungswidriger Verkehrsverstoß oder aber gar eine Straftat im öffentlichen Verkehrsraum begangen, dann stellt sich die Frage, ob die mit der Dashcam gewonnenen Aufnahmen als Beweismittel verwertbar sind. 

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  • ÖR
    Eignung für den Polizeidienst - oder: ist ein tätowierter Beamter vertrauenswürdig?

    Mit Urteil vom 27. Oktober 2015 (Az. 4 S 1914/15) hat der VGH Mannheim festgestellt, dass das in den Leitlinien des Innenministeriums Baden-Württemberg zur Dienst- und Zivilkleidung sowie zum äußeren Erscheinungsbild der Polizei Baden-Württemberg enthaltene Verbot von Tätowierungen, die einen vertrauensunwürdigen Eindruck erwecken und im Dienst sichtbar sind, mit höherrangigem Recht vereinbar ist.

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  • ZR
    Kein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms

    Der BGH hat entschieden, dass einem Fahrradfahrer kein Mitverschulden angelastet werden kann, wenn er bei einem Unfall keinen Helm trägt und dieser den Schaden vermindert hätte. Er begründet dies damit, dass kein allgemeines Verkehrsbewusstsein dahingehend besteht, dass beim Fahrradfahren ein Helm zu tragen ist, da nur 11 % der Fahrradfahrer innerorts einen Helm tragen.

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  • ZR
    Mitverschulden des Radfahrers bei Fahren ohne Helm?

    Eine „Helmpflicht“ für Radfahrer wird seit Jahren hitzig diskutiert. Erwiesen ist, dass durch das Tragen eines Helmes unfallbedingte Kopfverletzungen verhindert oder zumindest verringert werden können. Und dennoch lehnen viele Radfahrer das Tragen eines Helmes als „lästig“ und unästhetisch ab (und so mancher wird sich insgeheim denken: „es wird schon gut gehen“).

    Das OLG Schleswig-Holstein hatte nun am 05.06.2013 – Az. 7 U 11/12 zu entscheiden, inwiefern das Nichttragen eines Helmes ein Mitverschulden iSd § 254 BGB darstellt, das zu einer Kürzung des Schadensersatzanspruchs führen kann.

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