5 Suchergebnisse



  • SR
    Rechtsprechungsrückblick Strafrecht 2023 Teil 3

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    Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Heute befassen wir uns 2 lehrreichen Entscheidungen des BGH zum Thema Notwehr gem. § 32 StGB.

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  • SR
    Der BGH bejaht eine analoge Anwendung des § 306e StGB (Tätige Reue)

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    An § 306e StGB müssen Sie in einer Klausur immer dann denken, wenn der Täter nach Vollendung der Tat „freiwillig den Brand löscht, bevor ein erheblicher Schaden entsteht.“ Wie ist der Sachverhalt nun aber zu beurteilen, wenn der Täter nicht den Brand löscht, sondern das konkret gefährdete Opfer in Sicherheit bringt?

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  • SR
    Der Erlaubnistatbestandsirrtum einmal anders

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    Beim Erlaubnistatbestandsirrtum irrt der Täter sich in tatsächlicher Hinsicht, indem er irrig von Umständen ausgeht, die ihn rechtfertigen würden, so sie denn vorlägen. In der Regel stellt der Täter sich eine Rechtfertigungslage (z.B. einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff gem. § 32 StGB) vor, die es tatsächlich gar nicht gibt. Denkbar ist aber auch, dass der Täter tatsächlich angegriffen wird, er sich aber über die Intensität des Angriffs und damit über die Erforderlichkeit der Verteidigung irrt.

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  • SR
    Dolus eventualis und die Überprüfung durch den BGH

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    Die Abgrenzung des dolus eventualis von der bewussten Fahrlässigkeit ist nicht nur für Sie in der Klausur eine Herausforderung – sie ist es auch für die erstinstanzlichen Gerichte. Hier wie dort wird häufig nicht sauber gearbeitet. Das, was der BGH dann beanstandet, wird im Examen durch Ihre Korrektoren beanstandet, weswegen wir uns einmal ansehen wollen, worauf es ankommt.

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  • SR
    Ein Engel im Irrtum

    "Es irrt der Mensch, solang er strebt" - soviel ist klar, aber können auch Engel irren? Wohl nur, wenn es sich um "Engel der Hölle" handelt. Vorliegend glaubte ein solcher Hells Angel, er werde von einem Bandido angegriffen und schoss. Tod war am Ende ein Polizist, unschuldig jedoch - wie könnte es anders sein - unser Engel. Geholfen hat ihm der Erlaubnistatbestandsirrtum. Die Entscheidung des BGH (2 StR 375/11 - abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de) wurde in den Medien kontrovers diskutiert und gehört inzwischen zu den "Klassikern", die Sie kennen sollten.

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