Im vorliegenden Fall (BGH NJW - RR 2023, 431) beschäftigt sich der BGH mit Fragen zur Befangenheit. Hier insb. mit der Frage wie sich die Vorbefassung eines wie sich nahe persönlichen Beziehungen zwischen an derselben Sache beteiligten Richtern auswirken.
Der BGH erklärt die Begrifflichkeit zuletzt in seinem Urteil vom 10. Juli 2018. Abrufbar unter: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2018-7-10&nr=88840&pos=10&anz=25
Dürfen Soldaten lange Haare tragen? Dürfen Soldatinnen anders behandelt werden? Und wer ist überhaupt zuständig dafür, dies zu entscheiden? Das BVerwG mit wichtigen Erkenntnissen zur Wesentlichkeitstheorie.
Das Sächsische OVG hatte sich mit den Voraussetzungen des Fortsetzungsfeststellungsinteresses zu befassen. Mit Beschluss vom 17. November 2015 (Az. 6 K 961/13) stellte das Gericht fest, dass ein derartiges Interesse auch bei sich typischerweise kurzfristig erledigenden Verwaltungsakten bestehen könne – vorausgesetzt sei daneben aber, dass ein besonders gewichtiger Grundrechtseingriff im Raume steht.
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