In unserem Rechtsprechungsrüberblick zeigen wir diesmal mehrere Entscheidungen des BVerfG zur Wahl zum Europäischen Parlament bzw. Parteiwerbung hierzu und zu Auslieferungsanträgen in Drittstaaten
Darf Kunst alles? Das BVerfG hat eine wichtige Entscheidung zu den Grenzen der Kunstfreiheit und zur Abwägung mit dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht getroffen.
Die Billigung, Verharmlosung und Leugnung des nationalsozialistischen Völkermords ist nach § 130 StGB strafbar, wenn sie geeignet ist den öffentlichen Frieden zu stören. Wie weit das BVerfG hier den Schutz der Meinungsfreiheit fasst und unter welch engen Voraussetzungen die Strafbarkeit einer Meinungsäußerung verfassungsmäßig ist, zeigt eine aktuelle Entscheidung.
Das Bundesverfassungsgericht musste sich mit einem Strafurteil auseinandersetzen, mit dem ein Fußballfan wegen Beleidigung verurteilt wurde, weil er im Fußballstadion eine Hose getragen hat mit dem Aufdruck "ACAB" – und dies ausgerechnet im Gesäßbereich. Das BVerfG stärkt erneut die Meinungsfreiheit und gibt den ordentlichen Gerichten Nachhilfe in Sachen "Kollektivbeleidigung".
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