Der Berliner Verfassungsgerichtshof beschloss eine komplette Wiederholung der Wahl zum Abgeordnetenhaus (Urteil vom 16.11.2022, Az. VerfGH 154/21). Gleichzeitig erklärte das Gericht auch die Wahlen zu allen zwölf Berliner Bezirksverordnetenversammlungen für ungültig und ordnete Neuwahlen an. Der VerfGH ging damit weiter als gedacht.
An der Zentralmoschee der Türkisch-Islamischen Union Ditib in Köln hat am 14. Oktober erstmals ein Muezzin über zwei Lautsprecher zum Freitagsgebet gerufen. Der Ruf dauerte weniger als fünf Minuten und war nur in unmittelbarer Nähe der Moschee zu vernehmen, schon auf der gegenüberliegenden Straßenseite bekam man davon schon nichts mehr mit.
Mit § 217 StGB hat der Gesetzgeber die „geschäftsmäßige“ Beihilfe zur Selbsttötung unter Strafe gestellt. Unter „geschäftsmäßiger“ Gewährung, Verschaffung oder Vermittlung der Gelegenheit zur Selbsttötung ist jede auf Wiederholung angelegte Tätigkeit zu verstehen. Diese Norm hat das BVerfG nun heute (26.02.2020) für verfassungswidrig und – da es nicht verfassungskonform ausgelegt werden kann – für nichtig erklärt.
In § 217 StGB wird eine klassische Beihilfehandlung zur Selbsttötung unter Strafe gestellt, sofern der Täter "geschäftsmäßig" handelt. "Geschäftsmäßig" darf dabei nicht mit "gewerbsmäßig" verwechselt werden.
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