In diesem Beitrag wollen wir uns ansehen welche Wechselwirkung zwischen Aufsichtspflichten von Eltern auf der einen Seite und Verkehrssicherungspflichten dritter Personen auf der anderen Seite bestehen.
§ 831 BGB regelt die Haftung des Geschäftsherrn im Zusammenhang mit seinem Verrichtungsgehilfen u.a..
Manche Konstellationen sollte man einmal gesehen haben um eine Sensibilität für die Fallbearbeitung zu entwickeln. Anbei findest Du einen Fall zum üben der in der Klausur häufig Probleme bereitet, da der Schwerpunkt regelmäßig verkannt wird.
Ist jedes Unterlassen tatbestandsmäßig? Aus welchen Ansätzen kann sich eine Pflicht zum Handeln ergeben? Woraus folgen VSP´en? Hier eine kurze Übersicht.
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