Den Religionsgemeinschaften kommt nach dem GG eine besondere Rolle zu. Die Glauben-, Religions- und Weltanschauungsfreiheit ist in Art. 4 GG geschützt, ergänzt wird dieser durch Art. 140 GG, nach dem Regelungen der WRV - die sog. Fünf Kirchenartikel - weitergelten.
Art. 11 GG gewährt die Freizügigkeit im Bundesgebiet. Worauf kann man sich dabei berufen, wo liegen die Schranken? Wie sieht es z.B. mit der Einrichtung von Quarantäne-Zonen aus, wie derzeit angedacht? Kann mir die Ein- oder Ausreise verweigert werden? Und wie steht das Grundrecht im Verhältnis zu EU-Regeln?
„man darf ja nichts mehr sagen...“ Die Grundlagen der Meinungsfreiheit werden derzeit heftig diskutiert. Teils wird behauptet, es gäbe gar keine freie Rede mehr, in manchen Fällen gibt es sogar internationale Kritik an den geltenden Regelungen. Auf der anderen Seite verroht der sprachliche Umgang zusehends, vor allem in den sog. „sozialen Medien“. Gibt es die Meinungsfreiheit noch? Wo liegen ihre Grenzen?
ÖR StaatsorgaR kompakt: Das Rechtsstaatsprinzip wird in Art. 20 GG gar nicht ausdrücklich genannt. Was macht den Staat des GG zum Rechtsstaat?
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