Im vorliegenden Beitrag wollen wir uns mit Grundfragen zum Mitverschulden beschäftigen.
Staatsorga kompakt: Wir hatten erklärt, welche Wahlrechtsgrundsätze sich aus dem GG für die Bundestagswahlen ergeben. Aber was passiert eigentlich, wenn die Wahlen fehlerhaft verlaufen und die die Grundsätze verletzt werden?
Aus dem Rechtsstaatsprinzip folgen auch Vertrauensschutz und Rückwirkungsverbot. Jenseits der strikten Regelung für das Strafrecht nach Art. 103 II GG ist die Sache aber kompliziert...
Das BVerfG (1 BvR 2821/11, 1 BvR 1456/12, 1 BvR 321/12) hat die Regelungen über den Atomausstieg im AtomG für im Wesentlichen mit dem GG vereinbar erklärt.
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