Im vorliegenden Beitrag wollen wir uns mit der Frage beschäftigen, ob § 548 BGB durch die Höchstfristen aus § 199 BGB (zusätzlich) begrenzt wird.
Der Raub mit Todesfolge gem. § 251 StGB ist eine Erfolgsqualifikation zum Raub und, wegen des Verweises der §§ 252, 255 StGB, auch zur räuberischen Erpressung und zum räuberischen Diebstahl. Die Todesfolge muss der Täter des Grunddelikts wenigstens leichtfertig herbeigeführt haben. Darüber hinaus muss zwischen dem Grunddelikt und dem Tod ein gefahrspezifischer Zusammenhang bestehen. Was ist darunter nun zu verstehen?
Diese Urteile sind im Rahmen mündlicher Prüfungen schon gelaufen und finden sicher bald Einzug in das schriftliche Examen. Hier ein kurzer und knapper Überblick.
Wie sind die verschiedenen Arten des Leasings zu unterscheiden und welche Normen sind anwendbar?
Diese in Literatur und Rechtsprechung umstrittene Frage erfährt aufgrund eines Anfragebeschlusses des BGH vom 01. Juni 2016 (2 StR 335/15) neue Belebung, weswegen wir uns damit noch einmal beschäftigen wollen.
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