Inhaltsverzeichnis

Verwaltungsprozessrecht - C. Begründetheit

ZU DEN KURSEN!

Verwaltungsprozessrecht

C. Begründetheit

Inhaltsverzeichnis

390

Ist die Klage zulässig (Rn. 40 ff.), so hat sie dann Erfolg, wenn sie zudem auch begründet ist, d.h. dem Kläger der mit ihr geltend gemachte materiell-rechtliche Anspruch tatsächlich zusteht. Entsprechend den unterschiedlichen Klagebegehren, die mit den verschiedenen Klagearten verfolgt werden (Rn. 124), variieren auch im Rahmen der Begründetheitsprüfung die Voraussetzungen, unter denen die Anfechtungs- (Rn. 392 ff.), Verpflichtungs- (Rn. 452 ff.), Fortsetzungsfeststellungs- (Rn. 479), allgemeine Leistungs- (Rn. 480) und (Nichtigkeits-)Feststellungsklage (Rn. 483 f.) jeweils begründet ist.

391

Expertentipp

Hier klicken zum Ausklappen

Die Begründetheitsprüfung bildet typischerweise den Schwerpunkt der Klausur. Sie schlägt eine Brücke vom Verwaltungsprozessrecht hin zum materiellen Verwaltungsrecht sowie darüber hinaus auch dem übrigen öffentlichen Recht inkl. des Europa- und nationalen Verfassungsrechts.

Hufen Verwaltungsprozessrecht § 24 Rn. 1 f., 5. Dies sollte auch im Verhältnis des Umfangs der schriftlichen Ausarbeitung zu den beiden Prüfungspunkten „Zulässigkeit“ und „Begründetheit“ in der Klausurbearbeitung zum Ausdruck kommen. Als Faustregel gilt insoweit: Die „Zulässigkeit“ sollte etwa ¼ bis ⅓ und die „Begründetheit“ ca. ⅔ bis ¾ der Bearbeitung ausmachen.Aus didaktischen Gründen – der Gegenstand dieses Skripts ist das Verwaltungsprozessrecht – wird diese Regel in den hier behandelten Übungsfällen nicht immer eingehalten.

Mit diesen Online-Kursen bereiten wir Dich erfolgreich auf Deine Prüfungen vor

Einzelkurse

€19,90

    Einzelthemen für Semesterklausuren & die Zwischenprüfung

  • Lernvideos & Webinar-Mitschnitte
  • Lerntexte & Foliensätze
  • Übungstrainer des jeweiligen Kurses inklusive
  • Trainiert Definitionen, Schemata & das Wissen einzelner Rechtsgebiete
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Dozenten
  • 19,90 € (einmalig)
Jetzt entdecken!

Kurspakete

ab €17,90mtl.

    Gesamter Examensstoff in SR, ZR, Ör für das 1. & 2. Staatsexamen

  • Lernvideos & Webinar-Mitschnitte
  • Lerntexte & Foliensätze
  • Übungstrainer aller Einzelkurse mit über 3.000 Interaktive Übungen & Schemata & Übungsfällen
  • Integrierter Lernplan
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Dozenten
  • ab 17,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!

Klausurenkurse

ab €29,90mtl.

    Klausurtraining für das 1. Staatsexamen in SR, ZR & ÖR mit Korrektur

  • Video-Besprechungen & Wiederholungsfragen
  • Musterlösungen
  • Perfekter Mix aus leichteren & schweren Klausuren
  • Klausurlösung & -Korrektur online einreichen und abrufen
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Korrektoren
  • ab 29,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!

Übungstrainer

€9,90mtl.

    Übungsaufgaben & Schemata für die Wiederholung

  • In den Einzelkursen & Kurspaketen inklusive
  • Perfekt für unterwegs
  • Trainiert Definitionen, Schemata & das Wissen aller Rechtsgebiete
  • Über 3.000 Interaktive Übungen zur Wiederholung des materiellen Rechts im Schnelldurchlauf
  • 9,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!