Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit der Rechtsprechung des BGH zum Umgang mit Rückforderungsansprüchen von Schwiegereltern nach Scheitern der Ehe ggü. dem Schwiegerkind. Ausgangspunkt des Beitrags ist das wegweisende Urteil des BGH vom 3.2.2010 – XII ZR 189/06, weiterhin werden Aspekte des Urteils vom 20.7.11 – XII ZR 149/09 sowie vom 3.12.2014 – VII ZR 181/13 eingebunden und schließlich auf den Beschluss des OLG Bremen vom 17.8.2015 4 UF 52/15 eingegangen.
Der BGH hat entschieden, dass die Zuwendung eines Vermögenswerts, die der Absicherung des anderen Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft für den Fall dienen soll, dass der Zuwendende während des Bestands der Gemeinschaft verstirbt, regelmäßig keine Schenkung, sondern eine gemeinschaftsbezogene Zuwendung ist. Darüber hinaus, kann die Zuwendung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage zurückzugewähren sein, wenn die Lebensgemeinschaft nach der Zuwendung scheitert.
Ausgleichsansprüche in nichtehelichen Lebensgemeinschaften gehören mittlerweile zu den Prüfungsklassikern des ersten juristischen Examens. Dabei ist es bei der Klausurlösung von Vorteil, wenn man die – zumindest beim ersten Lesen – relativ kompliziert erscheinende Prüfungsfolge sicher parat hat und sich im Gutachten mit den gängigen Argumentationsmustern der Rechtsprechung auseinandersetzen kann. Dem hier vereinfachten Fall liegt die Entscheidung des BGH vom 08.05.2013 – XII ZR 123/12 zugrunde, kostenlos abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de.
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