In unserem Rechtsprechungsrüberblick zeigen wir diesmal mehrere Entscheidungen des BVerfG zur Wahl zum Europäischen Parlament bzw. Parteiwerbung hierzu und zu Auslieferungsanträgen in Drittstaaten
Einen etwas skurrilen Rechtsstreit hatte das Bundesverfassungsgericht vor kurzem zu entscheiden. Im Wege des Organstreitverfahrens wollte die NPD (Bundespartei) festgestellt haben, dass diese durch Verhalten der FDP (Bundestagsfraktion) in ihren verfassungsrechtlichen Rechten verletzt wurde. Gerügt wurde, dass die FDP in der Zeit des letzten Bundestagswahlkampsf, als sie noch an der Bundesregierung beteiligt war, zum einen Postwurfsendungen an zahlreiche Haushalte schickte und zum anderen auch noch Kinospots schaltete. Beide trafen Aussagen zu wirtschaftspolitischen Fragestellungen und zum Abbau der Staatsverschuldung. Es handelte sich hierbei nicht um erlaubte Wahlwerbung. Nachzulesen ist die Entscheidung auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichts (Az.: 2 BvE 3/12).
Es klingt fast wie eine Geschichte aus einer anderen Zeit. Im Jahre 2002 versuchte sich der damalige Vorsitzende der FDP in das erstmals ausgestrahlte sog. "Kanzlerduell" von ARD und ZDF einzuklagen. Die beiden Rundfunkanstalten beabsichtigten nur die aussichtsreichen Kandidaten Schröder und Stoiber einzuladen. Damit wollte sich der FDP-Vorsitzende nicht zufrieden geben und klagte vor dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht auf Zulassung zum "Kanzlerduell". Beide Gerichte verneinten sein Begehren. Gegen diese Entscheidungen erhob die FDP Verfassungsbeschwerde und stellte einen Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes. Die Entscheidung finden Sie in der NJW 2002, 2939 f.
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