In unserem Rechtsprechungsüberblick präsentieren wir zwei Beschlüsse des BVerfG – einen zum Ausschluss eines NPD-Mitglieds aus einem Sportverein und einen weiteren zur immer wieder spannenden Frage der Widereinsetzung in den vorigen Stand wenn man die Frist bis zum Ende ablaufen lässt. Das BVerwG erklärte die Anordnung der Treuhandverwaltung der deutschen Rosneft-Tochter für rechtmäßig und bestimmte eine Pflicht zur Angabe von Gewicht und Stückzahl bei vorverpackten Süßwaren.
Gewerbetreibende sind per Gesetz Mitglieder der Industrie- und Handelskammern und damit auch zur Zahlung von Beiträgen verpflichtet. Das BVerfG musste entscheiden, ob diese Nachfolger mittelalterlicher Gilden als "Zwangs-Körperschaft" noch verfassungsgemäß sind.
Das Bundesverwaltungsgericht (Az. BVerwG 1 A 3.15) war mit der Frage befasst, ob das Verbot eines Motorradclubs durch das Bundesinnenministerium rechtmäßig war. Dabei hatte es unter anderem zu untersuchen, wann ein Zusammenschluss als Verein i.S.d. Vereinsgesetzes gilt, und wann Zweck oder Tätigkeit des Vereins den Strafgesetzen zuwiderlaufen.
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