Was darf ein Minister sagen? Welche Grenze sind ihm durch die staatliche Neutralitätspflicht und die Chancengleichheit der Parteien gesetzt? Kann man Äußerungen als Parteipolitiker von der als Amtsträger trennen? Welche Voraussetzungen gelten im Organstreitverfahren?
Die Bundesbildungsministerin hatte auf der Homepage des Ministeriums eine Pressemitteilung unter der Schlagzeile „Rote Karte für die AfD“ veröffentlicht, in der u.a. dazu aufgerufen wurde, an einer von der AfD organisierten Versammlung nicht teilzunehmen. Das BVerfG hat geklärt, wo die Grenzen zwischen zulässiger Öffentlichkeitsarbeit und unzulässiger Verletzung der Chancengleichheit der Parteien liegt.
Das OLG Frankfurt am Main beschäftigt sich in seiner Entscheidung vom 25.05.2016 - 16 U 198/15 mit der Frage, ob eine identifizierende Berichterstattung über einen Dschihadisten, der seine Strafe weitgehend verbüßt hat und wegen des Strafrestes unter Bewährung steht, zulässig ist.
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