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  • ZR
    Probefahrt auf Abwegen; zum Abhandenkommen eines Kfz.

    Der Berliner Raser – ein Mörder gem. § 211 StGB?

    Dieses Urteil des BGH vom 18.9.2020 ist eine wunderbare Klausurvorlage und sollte daher zwingend Berücksichtigung finden. Der BGH präzisiert hier insb. die Anforderungen an die Annahme einer Besitzdienerschaft gem. § 855.

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  • ZR
    3...2...1...Meins?...Deins?...Keins? (Internetauktion I)

    Handeln in fremdem Namen, handeln unter fremdem Namen, alles eine Frage der Vertretungsmacht? Nicht immer, urteilt der BGH in ständiger Rechtsprechung: Über die Figuren der Anscheins-und Duldungsvollmacht sind schon viele Willenserklärungen zugerechnet worden - nicht nur in Examensklausuren. Mit einer Entscheidung zur Rechtscheinshaftung (auf Erfüllung) bei einer Internetauktion, setzt der BGH das Maß für Passwortsicherung, Accountschutz und Vertrauen in die Identität von Usernamen. BGH, Urteil vom 11. 5. 2011 ­ VIII ZR 289/09 mit guter und lehrreicher Anmerkung von Schinkels, LMK 2011, 320461.

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  • ZR
    Rechtsscheinhaftung auch bei einer Unternehmergesellschaft (UG)

    Nach § 179 BGB haftet ein Vertreter ohne Vertretungsmacht dem Geschäftspartner auf Erfüllung oder Schadensersatz. Der BGH hat diese Regelung entsprechend auf den Fall übertragen, dass eine Unternehmergesellschaft im Rechtsverkehr unrichtiger Weise als GmbH auftritt.

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