Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Neben der „Entscheidung des Monats“, die wir ausführlich besprechen, finden Sie im JURACADEMY Club zudem einen monatlichen Rechtsprechungsüberblick, mit welchem wir Ihnen die in dem jeweiligen Monat publizierten, wesentlichen Entscheidungen zusammenstellen. Dieser Beitrag befasst sich mit interessanten Entscheidungen im Öffentlichen Recht.
Was darf ein Minister sagen? Welche Grenze sind ihm durch die staatliche Neutralitätspflicht und die Chancengleichheit der Parteien gesetzt? Kann man Äußerungen als Parteipolitiker von der als Amtsträger trennen? Welche Voraussetzungen gelten im Organstreitverfahren?
Das Bundesverfassungsgericht war mit der Frage befasst, ob sich aus dem verfassungsrechtlichen Demokratieprinzip und aus dem Grundsatz der Möglichkeit einer effektiven Ausübung der Oppositionsrechte eine Pflicht des Deutschen Bundestages ergebe, das Grundgesetz sowie einfachgesetzliche Regelungen abzuändern. Mit Urteil vom 03. Mai 2016 (Az. 2 BvE 4/14) hat der Zweite Senat des BVerfG entschieden, dass Grundgesetz weder explizit spezifische Oppositions(fraktions)rechte begründet, noch lässt sich ein Gebot der Schaffung solcher Rechte aus dem Grundgesetz ableiten. Einer Einführung von allein an den Oppositionsstatus anknüpfenden Rechten stehe insb. die Gleichheit der Abgeordneten und ihrer Zusammenschlüsse nach Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG entgegen.
In Zeiten fast schon sich überschlagender Einsetzungen von Untersuchungsausschüssen in diversen Landtagen und dem Bundestag zu illustren Themen wie NSA, NSU, EnBW oder auch Edathy, der es in kürzester Zeit geschafft hat, zunächst einem Ausschuss vorzusitzen und dann Thema eines selbigen zu sein, lohnt es sich mit den grundlegenden Entscheidungen zu Untersuchungsausschüssen zu beschäftigen. Ein Klassiker in dieser Hinsicht stellt das Urteil aus dem Jahre 2002 zum sog. "CDU-Parteispendenuntersuchungsausschuss" dar. Nachzulesen in NJW 2002, S. 1936 ff. Das Thema Untersuchungsausschüsse ist zudem dadurch von besonderer Aktualität, da aufgrund der zahlenmäßig sehr kleinen Opposition im aktuellen Deutschen Bundestag, sich für diese Legislaturperiode eine Änderung in § 126 a in der Geschäftsordnung des Bundestags für das Einsetzungsquorum findet. Ein Blick in die Neufassung ist daher dringend zu empfehlen.
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