Der BGH beschäftigt sich in seiner Entscheidung vom 9. Juli 2020 IX ZR 289/19 mit der Frage der Einbeziehung in den Schutzbereich eines Rechtsberatungsvertrags.
Die Entscheidung des VGH Mannheim setzt sich mit dem Anspruch des Nachbarn auf Einschreiten der Baurechtsbehörde nach § 65 S. 1 LBO BW auseinander. Gerade die Frage des Drittschutzes baurechtlicher Vorschriften taucht in Examensklausuren immer wieder auf und bereitet den Bearbeitern oft erhebliche Schwierigkeiten. Die Entscheidung geht auch auf die Auslegung der Vorschriften zum Abstandsrecht in der LBO BW ein und prüft die Voraussetzungen einer Ermessensreduktion auf Null. Es handelt sich um eine Entscheidung, die als Vorlage für eine Baurechtsklausur geradezu prädestiniert ist.
Mit der Frage, ob sich Anwohner gegen eine Straßenumbenennung juristisch wehren können, musste sich das Oberverwaltungsgericht Münster in einer Entscheidung aus dem Jahre 2007 befassen. Eine Bezirksvertretung der Stadt Köln hatte beschlossen, die Carl-Diem Straße umzubenennen in die Müngersdorfer Allee. Carl-Diem war ein bekannter Sportfunktionär, dessen Rolle in der Zeit von 1933-1945 unter Historikern umstritten ist. Dies mag auch der Grund für die Entscheidung der Bezirksvertretung gewesen sein. Gegen diesen Ratsbeschluss setzte sich die Deutsche Sporthochschule rechtlich zur Wehr. Die Umbenennung hätte u.a. zur Folge gehabt, dass die Sporthochschule Kosten für Adressänderungen aufzubringen hätte. Die Entscheidung können Sie nachlesen in: NVwZ-RR 2008, S. 487 ff.
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