Zu den berühmtesten Entscheidungen im Europarecht zählt das Cassis de Dijon-Urteil (nachzulesen in NJW 1979, S. 1766), in dem sich der EuGH mit dem Anwendungsbereich der Warenverkehrsfreiheit auseinandersetzte. Dabei führte er einerseits die Figur der ungeschriebenen Rechtfertigungsgründe ein, andererseits wendete er erstmals das sog. Herkunftslandprinzip an.
In dem unter dem Namen „Keck“ bekannt gewordenen Urteil aus dem Jahr 1993 befasste sich der EuGH u.a. mit dem Anwendungsbereich der Warenverkehrsfreiheit aus Art. 30 EWGV (heute Art. 34 AEUV). Ihre große Bedeutung erlangte die Entscheidung dadurch, dass der EuGH seine bis dato in der Dassonville-Formel enthaltene sehr weite Definition einer „Maßnahme gleicher Wirkung“ wieder begrenzte.
In seinem berühmten Dassonville-Urteil beschäftigte sich der EuGH mit der Beschränkung der Warenverkehrsfreiheit aus Art. 34 AEUV (ehemals Art. 30 EWGV) und trug maßgeblich zur Liberalisierung des innereuropäischen Handels bei. Die Entscheidung können Sie nachlesen in NJW 1975, S. 515 ff.
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