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  • ÖR
    Freiberufsähnliche Tätigkeit nach § 13 BauNVO

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    Der VGH Baden-Württemberg musste sich in der zugrundeliegenden Entscheidung damit auseinandersetzen, ob eine Tagespflegeeinrichtung unter § 13 BauNVO fällt.

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  • ZR
    Rechtsprechungsänderung beim Werkvertrag! Kein Ersatz fiktiver Reparaturkosten wegen Mängeln.

    Der Richtervorbehalt, die Gefahr im Verzug und das Beweisverwertungsverbot

    Der BGH gibt im Urteil vom 22.2.2018 - VII ZR 46/17 (NJW 2018, 1463) seine bisherige Rechtsprechung zur Möglichkeit der Abrechnung auf Basis fiktiver Mängelbeseitigungskosten. Sodann zeigt der BGH wie der Abrechnungsbetrag künftig bemessen werden kann. Diese Frage ist nicht nur für die Praktiker relevant, sondern auch für das erste und zweite Staatsexamen zu beachten. In erster Linie geht es hier um die Grundsätze des Schadensrechts und i.v.F. insb. um das Bereicherungsverbot im Rahmen des Schadensersatzes.

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  • ZR
    Ist eine vorrangige Inanspruchnahme des Verkäufers im Fall einer mangelhaften Ankaufuntersuchung durch den Tierarzt nötig und geboten?

    Ein sehr lehrreicher Fall zur  Gesamtschuld  und zur Frage inwieweit der Käufer verpflichtet ist den Verkäufer vorab in Anspruch zu nehmen, bevor er Regressansprüche gegen weitere - maßgeblich den Vertragsschluss bestimmende Personen - geltend machen kann.  "Haftet der wegen eines Fehlers bei der Ankaufsuntersuchung eines Pferdes zum Schadensersatz verpflichtete Tierarzt neben dem Verkäufer als Gesamtschuldner, trifft den Käufer grundsätzlich nicht die Obliegenheit, zur Schadensminderung zunächst seine Ansprüche gegen den Verkäufer gerichtlich geltend zu machen."                                               

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  • ZR
    Rechtshängige Feststellungsklage und Leistungsklage

    Die einem Verfahren entgegenstehende Rechtskraft ist ein Prozesshindernis, welches einem in Klausuren - und in der Praxis - eher nicht begegnet. Dass Parteien mehrmals den identischen Streit vor unterschiedliche Gerichte (oder auch dasselbe Gericht) bringen, ist eher unüblich, weil die Parteien in der Regel ob der Aussichtslosigkeit des zweiten Rechtsstreits wissen. Der nachfolgende Fall hat es dennoch durch die Instanzen geschafft. Er spielt mit dem Verhältnis von Feststellungs- zu Leistungsklage und bringt damit Grundstrukturen (und Grundwissen) der ZPO in den Prüfungsring der Prüfungsämter. BGH, Urteil vom 04.07.2013 ­ VII ZR 52/12 ist ebenso kurz wie prägnant geschrieben und eignet sich daher besonders zur Eigenlektüre im Original. Das Urteil findet sich kostenlos abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de.

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