In unserem Rechtsprechungsrüberblick zeigen wir diesmal mehrere Entscheidungen des BVerfG zur Wahl zum Europäischen Parlament bzw. Parteiwerbung hierzu und zu Auslieferungsanträgen in Drittstaaten
Das BVerfG hat mit Beschluss vom 20. 7. 2021, Az.: 1 BvR 2756/20, erneut die Stellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gestärkt und den Rundfunkbeitrag um 86 Cent pro Monat erhöht.
Es klingt fast wie eine Geschichte aus einer anderen Zeit. Im Jahre 2002 versuchte sich der damalige Vorsitzende der FDP in das erstmals ausgestrahlte sog. "Kanzlerduell" von ARD und ZDF einzuklagen. Die beiden Rundfunkanstalten beabsichtigten nur die aussichtsreichen Kandidaten Schröder und Stoiber einzuladen. Damit wollte sich der FDP-Vorsitzende nicht zufrieden geben und klagte vor dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht auf Zulassung zum "Kanzlerduell". Beide Gerichte verneinten sein Begehren. Gegen diese Entscheidungen erhob die FDP Verfassungsbeschwerde und stellte einen Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes. Die Entscheidung finden Sie in der NJW 2002, 2939 f.
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