Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Heute befassen wir uns 3 lehrreichen und aktuellen Entscheidungen des BGH zu den Mordmerkmalen des § 211 StGB
Ob es nun Geisterfahrer auf Autobahnen sind, die entgegen der Fahrtrichtung unterwegs sind oder Kamikazefahrer, die bei Rot in eine Kreuzung einfahren, um sich zu töten – in diesen Fällen bedarf es zumeist einer Kollision mit einem anderen Autofahrer, um die eigene Tötung herbeizuführen. Sofern der Selbstmord misslingt, stellt sich anschließend die Frage nach der Strafbarkeit des Autofahrers.
In § 212 StGB heißt es: „Wer einen Menschen tötet….“.Wann beginnt nun aber das Menschsein? Diese Frage stellt sich immer dann, wenn unter der Geburt Handlungen vorgenommen oder unterlassen werden, die zum Tod führen. Tritt der Tod nun an der Leibesfrucht ein (dann sind die §§ 218ff StGB relevant), oder handelt es sich schon um einen Menschen (dann bemisst sich die Strafbarkeit nach den §§ 211ff StGB) Mit dieser Unterscheidung musste sich jüngst der BGH befassen.
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