Der Verwaltungsakt (VA) ist grundlegender Bestandteil des Verwaltungsrechts. Für den Fall der Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts ist keine einheitliche Rechtfolge vorgesehen: stattdessen gibt es – je nach Art und Schwere des Rechtsverstoßes – unterschiedliche Folgen. Im äußersten Falle kann der VA nichtig, also von Anfang an unwirksam sein.
In diesem Beitrag wollen wir uns ansehen welche Anforderungen an das Handeln im fremden Namen gestellt werden und welche Ausnahmen in diesem Zusammenhang in Betracht kommen.
In diesem Beitrag wollen wir uns das Schema der Stellvertretung ansehen und aufzeigen welche typischen Problemschwerpunkte an welchen Stellen zu beachten sind.
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