Im letzten Beitrag haben wir uns mit den §§ 474 und 475 beschäftigt. Im vorliegenden Beitrag wollen wir uns die übrigen Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufs und des Unternehmerregresses ansehen.
Im letzten Beitrag haben wir uns die Änderungen zum Unternehmerregress angesehen. Im vorliegenden Beitrag beschäftigen wir uns mit der Verjährung der Rückgriffsansprüche. Die neue Regelung hierzu findest Du in § 445b.
Im letzten Beitrag haben wir uns die Änderungen in § 309 Nr. 8b lit. cc, § 218 und § 440 angesehen. Im vorliegenden Beitrag beschäftigen wir uns mit einer Änderung, die Du im bisherigen Recht nur als Folge eines Verbrauchsgüterkaufs behandelt hast.
Für die Semesterklausuren, die Zwischenprüfung und das Examen