Immer häufiger ergibt sich direkt nach Wahlen, aber auch im Laufe von Legislaturperioden, die Situation prekärer Mehrheitsverhältnisse oder des Zerfalls von Regierungen. Häufig wird dann der Ruf nach Neuwahlen laut. Doch kann man dies so einfach? Wie kann eine Neuwahl herbeigeführt werden, können sich Parlamente einfach so auflösen und damit Legislaturperioden beenden? Was ist zu beachten?
Staatsorga kompakt: Wir hatten erklärt, welche Wahlrechtsgrundsätze sich aus dem GG für die Bundestagswahlen ergeben. Aber was passiert eigentlich, wenn die Wahlen fehlerhaft verlaufen und die die Grundsätze verletzt werden?
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