In diesem Beitrag wollen wir der Frage nachgehen, ob die Haftungsprivilegierung in § 1664 I auch im Fall der Aufsichtspflichtverletzung zur Anwendung gelangen kann.
In diesem Beitrag wollen wir klären, ob § 1664 I BGB als Anspruchsgrundlage des Kindes gegenüber den Eltern generell in Betracht kommt.
Nicht vergessen: Bei arbeitsgerichtlichen Klausuren, in denen Personenschäden eines Arbeitnehmers zu prüfen sind, ist regelmäßig an die §§ 104, 105 SGB VII zu denken.
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