In diesem Beitrag wollen wir uns u.a. ansehen wann von einer Beschaffenheitsvereinbarung nach § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB ausgegangen werden kann.
Diese Urteile sind im Rahmen mündlicher Prüfungen schon gelaufen und finden sicher bald Einzug in das schriftliche Examen. Hier ein kurzer und knapper Überblick.
Kann in einem Zweifelsfall von einer Beschaffenheitsvereinbarung nach § 434 Abs. 1 Satz 1 ausgegangen werden? Zu dieser Frage bezieht der BGH unter anderem im „Ebersamenfall“ Stellung.
Im letzten Beitrag haben wir die Änderungen in § 439, hier insbesondere Abs. 3, aufgezeigt. In dieser Fortsetzung wollen wir uns weitere Änderungen im Kaufrecht ansehen.
Für die Semesterklausuren, die Zwischenprüfung und das Examen