Fast ein Jahr lang ist vergangen, seitdem das BVerfG entschied, dass zum Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben auch eine menschenwürdige Umsetzung gehört (BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 26. Februar 2020 - 2 BvR 2347/15 -, Rn. 1-343, auch bei uns besprochen „Recht auf Sterbehilfe“). Zwei Gesetzentwürfe wollen dieses Urteil nun umsetzen und für Rechtssicherheit, vor allem bei Ärzten und Apothekern, sorgen.
A wirbt ohne Einwilligung mit dem Bild des berühmten Sängers B für seine Produkte. Unterstellt dem B steht ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des APR zu, wie ist der Schadensersatz zu berechnen?
Heute geht es darum, ob und inwieweit die Ansprüche aus Verletzung des APR eines Verstorbenen auf die Erben übergehen.
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